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Ruf nach mehr direkter Demokratie

Oppositionsfraktionen legen Gesetzentwurf vor - Niedrigere Quoren und Einführung der Volksinitiative

Stuttgart - Die Opposition im Landtag unternimmt einen weiteren Vorstoß, mehr direkte Mitsprache der Bürger in der Politik zu ermöglichen. Ziel des Vorstoßes ist neben der Einführung der sogenannten Volksinitiative die Senkung der Hürden für Volksbegehren und für Volksabstimmungen.

Von Hermann Neu

Baden-Württemberg gehört im bundesweiten Vergleich laut dem Urteil der SPD, der Grünen und des Landesverbands von „Mehr Demokratie“ zu den Schlusslichtern mit den höchsten Hürden für Bürgerbeteiligung. So steht zwar die Möglichkeit eines Volksbegehrens seit 1984 in der Landesverfassung - erfolgreich zustande gekommen ist eine solche Initiative aber wegen hoher Hürden noch nie. Vergleichbar ist der Mangel an direkter Demokratie nur mit dem Saarland. Anders sieht es etwa in Bayern aus. Dort ist erst kürzlich das eher laxe Gesetz der CSU/FDP-Regierung zu Rauchverboten in Gaststätten per Volksentscheid gekippt und ein radikales Verbot beschlossen wurde.

In einem gemeinsamen Gesetzentwurf fordern nun SPD und Grüne im Landtag Änderungen auch im Südwesten. Ziel soll beispielsweise sein, dass die Bürger über Volksinitiativen und durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs von Gesetzentwürfen um „Gegenstände der politischen Willensbildung“ erreichen können, dass sich der Landtag direkt mit solchen Sachfragen befassen muss. Dies soll zu stärkerer Verankerung des Parlaments in der Bevölkerung führen, argumentieren die Oppositionsfraktionen. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Reinhold Gall, kritisierte, die CDU/FDP-Koalition wolle bislang „keinen Schritt nach vorne gehen“. Gall und der innenpolitische Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion, Ulrich Sckerl, verwiesen auf den Koalitionsvertrag von CDU und FDP im Land. Dort ist vorgesehen, das Quorum für eine Volksabstimmung von einem Drittel der Stimmberechtigten auf 25 Prozent zu senken. Gall appellierte an die Koalitionspartner, das Vorhaben noch während der bis Frühjahr 2011 dauernden Wahlperiode umzusetzen. Es reiche aber nicht, nur die Quoren zu senken: Auch die vorgeschalteten Hürden seien zu hoch. Sckerl erklärte, die Absenkung der Hürden für Volksbegehren sei der Knackpunkt des Gesetzentwurfs. So soll laut dem Entwurf der Opposition die Zahl der zum Start eines Volksbegehrens nötigen Unterschriften von 16,6 Prozent der Stimmberechtigten auf fünf Prozent sinken. Zudem soll die Eintragungsfrist zugunsten einer Initiative von zwei Wochen auf ein halbes Jahr steigen, das Sammeln von Unterschriften soll auch auf der Straße möglich werden. Als Vorbilder für Änderungen nannte Sckerl Bayern, Sachsen und Hessen.

Laut dem Landesvorsitzenden von „Mehr Demokratie“, Reinhard Hackl, hat die bisherige Rechtslage, bei der 1,2 Millionen Unterschriften von Unterstützern erforderlich sind, die binnen zwei Wochen und nur in Amtsstuben gesammelt werden dürfen, „noch jede Initiative im Keim erstickt“. Hackl verwies auf aktuelle Umfragen. Danach unterstützen 76 Prozent der Bürger mehr direkte Mitsprache. Im Gesetzentwurf von SPD und Grünen sieht der frühere Grünen-Landtagsabgeordnete „einen Meilenstein für die Demokratie“ im Land.

 

Artikel vom 31.08.2010 © Eßlinger Zeitung

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