Geld für Kirchen weckt Begehrlichkeiten
Als Entschädigung für Enteignungen im 19. Jahrhundert zahlt das Land Millionen - Grüne für Kürzung
Wicker verwies darauf, dass der Landtag erst vor drei Jahren einstimmig in einem Vertrag mit den Kirchen die Staatsleistungen neu festgelegt habe. Nur bei tiefgreifender Veränderung der Verhältnisse und nur im Einvernehmen mit den Kirchen könnten die Summen gekürzt werden. Ob die Wirtschafts- und Finanzkrise eine solch grundlegend neue Situation herbeigeführt habe, sei fraglich.
Die Kirchen sehen keinen Handlungsbedarf. „Für Anpassungsdebatten gibt es derzeit überhaupt keinen Anlass“, sagte der Sprecher des Erzbistums Freiburg, Robert Eberle. Eine Kürzung der Staatsleistung könne durch nichts gerechtfertigt werden. So sieht das auch der Sprecher der evangelischen Landeskirche Württemberg, Christian Tsalos: Er fände es „befremdlich, einen erst drei Jahre alten Vertrag sofort wieder auf den Prüfstand zu stellen“.
Für die SPD und die FDP im Landtag steht ebenfalls die Vertragstreue im Fokus. „Weshalb Kretschmann hier öffentlich vorangeht, ist mir absolut unklar, zumal die Kirchen sich als Partner des Landes auch auf Zusagen verlassen können müssen“, sagte der kirchenpolitische Sprecher der SPD, Ingo Rust. Er sehe keine Anlass für Kürzungen. FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke fügte hinzu: „Zudem sind die finanziellen Zuwendungen an die Kirchen in der Landesverfassung verankert. Den Beitrag der Kirchen im pädagogischen, sozialen und karitativen Bereich erkenne ich ausdrücklich an, dazu brauchen sie die entsprechende Finanzierung.“
Es wäre allerdings nicht das erste Mal, dass die Staatsleistungen gesenkt werden. Bereits 2004 erhielten alle vier großen Kirchen weniger Geld; das Bistum Rottenburg-Stuttgart musste zum Beispiel mit 1,25 Millionen Euro weniger auskommen.
Mit den Staatsleistungen entschädigt das Land die Kirchen für die massenhafte Enteignung während der Säkularisation Anfang des 19. Jahrhunderts: Mit Hilfe Napoleons verstaatlichten die damaligen Territorialherren fast sämtliches Kirchengut. Die katholischen Bistümer Freiburg und Rottenburg-Stuttgart erhalten dafür vom Land zusammen 51 Millionen jährlich, die evangelischen Landeskirchen Württemberg und Baden zusammen 52 Millionen. Die Staatsleistungen steigen jedes Jahr entsprechend der Besoldungsentwicklung bei den Landesbeamten, auch wenn die Zahl der Gläubigen und der Priester zur gleichen Zeit sinkt. Zudem muss das Land auch noch hunderte Kirchen und Pfarrhäuser baulich unterhalten.
Kritiker spötteln daher, die Enteignung sei für die Kirchen zum guten Geschäft geworden. „Eigentlich ist es nicht mehr zeitgemäß, für Leistungen, die 200 Jahre zurückliegen, heute noch blechen zu müssen“, meint Kretschmann, der Mitglied im Zentralkomitee der deutschen Katholiken ist. Er hält es - auch im Eigeninteresse der Kirchen - für besser, wenn das Land mit einer hohen Einmalzahlung die historischen Ansprüche ein für allemal ablöst.
Dafür wäre allerdings ein Milliardenbetrag erforderlich, den der Haushalt kaum hergibt, wie Wicker betont: „Eine Ablösezahlung ist finanziell nicht darstellbar.“ Der CDU-Politiker verweist zudem auf die vielen sozialen Aufgaben der Kirchen: Wenn die Kirchen dafür kein Geld mehr erhielten, müsste der Staat einspringen.




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