Schutzschirm für Apfel, Birne und Co.
Die Grünen wollen die Streuobstwiese zum Biotop erheben - Die Landesregierung sieht sie zwar schwinden, hält sie aber nicht für bedroht
Das Naturschutzgesetz des Landes, das unter anderem Moore, Sümpfe, Höhlen, Feldhecken und Wacholderheiden als Biotope ausweist, soll nach dem Willen der Grünen um Streuobstwiesen ergänzt werden. Baden-Württemberg trage für den Erhalt dieser Kulturlandschaft besondere Verantwortung, sagte Splett. 40 Prozent des bundesweiten Baumbestandes auf Streuobstwiesen befinde sich im Südwesten. Vor allem im Voralbland, in den Landkreisen Göppingen, Esslingen und Reutlingen, seien sie weit verbreitet. „Eine der wichtigsten Gefährdungsursachen ist die Rodung und Umwandlung in Wohnbaugebiete“, beklagte Splett. Dies habe auch die Landesregierung in einer im vergangenen Jahr veröffentlichten Broschüre eingeräumt. Dort heißt es, die Streuobstgürtel um Städte und Gemeinden seien „in erheblichem Umfang neuen Wohn- und Gewerbegebieten sowie dem Straßenbau zum Opfer“ gefallen. Trotz dieser Erkenntnis wolle die Landesregierung „nichts dagegen tun“, kritisierte Splett. Der frühere Agrarminister Peter Hauk, mittlerweile CDU-Fraktionschef im Landtag, hatte im Januar in seiner Antwort auf eine Landtagsanfrage der Grünen mitgeteilt, die Landesregierung sei nicht der Auffassung, „dass durch eine landesweite Unterschutzstellung von Streuobstbeständen ihrer Gefährdung entgegengewirkt werden könnte“. Zwischenzeitlich ist die Zuständigkeit für den Naturschutz ins Umweltressort von Ministerin Tanja Gönner (CDU) gewechselt. Sie habe aber nach ersten Gesprächen im Umweltausschuss des Landtags wenig Hoffnung, dass damit eine Neubewertung des Themas einhergehe, sagte Splett.
Die Grünen-Politikerin räumte zwar ein, die Ausweisung von Neubaugebieten werde durch eine Erhebung der Streuobstwiese zum Biotop nicht verhindert. Sie ziehe aber im Einzelfall eine intensivere Auseinandersetzung mit der Problematik nach sich und sensibilisiere für den Naturschutz. Die auch von der Landesregierung angemahnte bessere Vermarktung von Streuobstwiesenprodukten werde durch deren besseren Schutz zusätzlich gefördert.




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