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Neuer Streit um Kormorane

Naturschützer nennen Abschuss rechtswidrig

Stuttgart (lsw) - Der Naturschutzbund Nabu hält die Absicht der Regierung, Kormorane zum Abschuss freizugeben, für rechtswidrig.
„Aus unserer Sicht ist das ein Schlag ins Gesicht aller Naturschützer“, sagte Nabu-Landesvorsitzender Andre Baumann gestern in Stuttgart. Die Landesregierung will den Abschuss im Zeitraum von August bis März erlauben. Ein vom Nabu in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zum Schluss, dass die Verordnung gegen bundes- und europarechtliche Vorgaben verstößt. Wie Baumann betonte, sei der Kormoran nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie streng zu schützen.

Nach Erhebungen der Ornithologischen Gesellschaft Baden-Württemberg seien die Kormoran-Bestände im Land stabil und in vielen Regionen sogar rückläufig. Der Kormoran ernährt sich von Fisch. Fischereiverbände sehen daher Fischbestände gefährdet. Der Nabu schlägt als Kompromiss vor, Gebiete für bedrohte Fischarten auszuweisen. Dort sollen Fische im Zweifel auch vor dem Kormoran geschützt werden. Zugleich solle es Ruhezonen für den Vogel geben.

Der Landesfischereiverband teilte mit, dass eine Verordnung zum Abschuss von Kormoranen dringend erforderlich sei. Es sei befremdlich, dass der Nabu die „katastrophalen Auswirkungen“ der Kormorane auf viele Fischbestände leugne, hieß es in einer Mitteilung. Agrarminister Rudolf Köberle (CDU) teilte mit, dass der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf „wissenschaftlich fundiert, zielführend und rechtskonform“ sei. Nachbarländer hätten bereits entsprechende Verordnungen erlassen.

 

Artikel vom 20.03.2010 © Eßlinger Zeitung

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