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Gericht bremst Anklage gegen Jörg K.

Umfangreiche Nachermittlungen im Fall des Amoklaufs von Winnenden gefordert - Vater des Täters hofft auf Strafbefehl

Stuttgart/Winnenden (lsw) - Der geplante Prozess gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden und Wendlingen steht auf der Kippe. Das Landgericht Stutt­gart hat umfangreiche Nachermittlungen verlangt - und damit die Anklage gegen den Vater wegen fahrlässiger Tötung wieder infrage gestellt.

Um den einzigartigen Prozess ist ein juristischer Streit entbrannt. Gibt es am Ende doch nur einen Strafbefehl für Jörg K.? Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart stellte gestern postwendend klar: Sollte das Landgericht Stutt­gart das Hauptverfahren nicht eröffnen, werde die Anklagebehörde Beschwerde beim Oberlandesgericht einlegen. Die Anklage wirft dem Vater des Amokläufers Tim K. fahrlässige Tötung sowie fahrlässige Körperverletzung vor. Die Begründung: Der 17-Jährige ehemalige Real­schüler hatte die Waffe, mit der er am 11. März 2009 in Winnenden und Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschoss, unverschlossen im Schlafzimmer seiner Eltern gefunden. Opferanwalt Jens Rabe sieht die Hauptverhandlung trotz der Nachermittlungen nicht als gefährdet an: „Es ist jetzt Anklage erhoben. Das macht man ja auch nicht einfach so.“ Nachermittlungen vor Eröffnung des Hauptverfahrens seien „ein ganz normaler Vorgang“.

Code für Waffenschrank gekannt?

Ursprünglich wollte die Staatsanwaltschaft Stuttgart den Fall mit einem Strafbefehl gegen den Vater beenden. Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger wies dann jedoch eine Anklage an. Der erste Prozess seiner Art gegen den Vater des Amokläufers wegen fahrlässiger Tötung solle wachrütteln, hatte er jüngst betont. „So einen Fall hat es in Deutschland noch nicht gegeben. Wir hatten noch nie einen Strafprozess, bei dem jemand Drittes in Bezug auf einen Amoklauf belangt worden ist.“ Er hoffe auf ein „generalpräventives“ Signal: „In künftigen Fällen werden die Waffenbesitzer nicht sagen können, wir hatten keine Ahnung.“ An dieser Einschätzung des Generalstaatsanwalts würden die Nachermittlungen nichts ändern, betonte gestern sein Sprecher.

Der 3. Jugendstrafkammer gehe es bei ihrer Forderung nach Nachermittlungen vor allem um die Frage, ob Tim K. den Code des Waffenschrankes seines Vaters gewusst haben könnte, erläuterte eine Gerichtssprecherin. „Damit ist auch eine andere Bewertung des Fahrlässigkeitsvorwurfs denkbar.“ Anhaltspunkte dafür gebe es in den Akten. Opferanwalt Rabe hält die Frage nach dem Code für die Bewertung der möglichen Fahrlässigkeit jedoch für „irrelevant“: „Dann stellt sich eben die Frage: Warum wusste der Junge den Code? Und wenn der Vater wusste, dass er den Code kennt, warum hat er ihn dann bestehenlassen?“

Hinterbliebene sind empört

Gisela Mayer, Hinterbliebene eines Opfers reagierte gestern entsetzt auf die neue Entwicklung: „Ich kann das absolut nicht nachvollziehen.“ Sie sei immer davon ausgegangen solche Fragen wie nach der Aufbewahrung von Waffe und Munition sollten in einer Verhandlung geklärt werden. Mayer warnte davor, die Verhandlung gegen den Vater auf die lange Bank oder gänzlich infrage zu stellen. „So ein Prozess ist vor allem ein Signal: Wie geht der Staat mit der familiären Verantwortung um?“, sagte Mayer. Auch eine Verzögerung der Hauptverhandlung sei schon ein Signal. Mayer: „Ein Strafbefehl wäre keine angemessene Reaktion auf 15-fachen Mord.“

 

Artikel vom 17.03.2010 © Eßlinger Zeitung

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