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Heftige Kontroverse um Steuer-CD

SPD wirft Goll Täuschung der Öffentlichkeit vor - Minister weist Vorwürfe zurück - Bereits 1898 Selbstanzeigen

Stuttgart - Die SPD-Landtagsfraktion wirft Justizminister Ulrich Goll (FDP) vor, er habe im Streit um den Ankauf einer CD mit Daten von Steuersündern die Öffentlichkeit getäuscht. „Zu keinem Zeitpunkt“ habe Gefahr bestanden, dass Fahnder des Landes sich beim Kauf der CD strafbar gemacht hätten, erklärte Fraktionschef Claus Schmiedel. Goll weist die Vorwürfe zurück.

Von Hermann Neu

Die SPD sieht ihre Argumentation durch die Antwort des Finanzministeriums auf einen Antrag der SPD gestützt. Der SPD-Landesvorsitzende und Finanzexperte Nils Schmid kritisierte, der Landesregierung sei „Schutz der Steuerhinterzieher offensichtlich am wichtigsten“. Schmiedel sagte, Goll habe die Öffentlichkeit im Fall der Steuer-CD „belogen“. Die Beschaffung der Daten deutscher Steuerhinterzieher in der Schweiz sei laut der zuständigen Staatsanwaltschaft Freiburg nicht strafbar gewesen. Goll sei seit dem 8. Februar bekannt gewesen, dass die Staatsanwaltschaft die Beschaffung der Daten nicht verfolgt. In der Antwort des Finanzministeriums auf einen SPD-Antrag ist die Rede davon, „dass mögliche Straftaten des Informanten durch die Datenbeschaffung in der Schweiz“ laut den Bestimmungen des Strafgesetzbuches über das Ausspähen von Daten sowie laut der Gesetzgebung über unlauteren Wettbewerb in Bezug auf möglichen Verrat von Dienst- oder Geschäftsgeheimnissen „nicht dem deutschen Strafrecht unterfielen“.

Nach dem Angebot einer Steuersünder-CD im Dezember 2008 hat es den Angaben zufolge mehrere Kontakte zwischen Fahndern des Finanzamts Freiburg-Land und dem Anbieter gegeben. Der Informant hatte in mehreren Lieferungen personifizierte und anonymisierte Datensätze von Steuerhinterziehern zur Verfügung gestellt. Die Freiburger Staatsanwaltschaft untersuchte, ob ein Delikt vorliegt und entschied sich am 22. Juni 2009 dagegen, gegen den Anbieter zu ermitteln. Ein Grund war, dass für mögliche Straftaten bei der Datenbeschaffung in der Schweiz nicht das deutsche Strafrecht anzuwenden sei. Damit könnten auch die beteiligten Beamten nicht wegen Beihilfe belangt werden, folgert Schmid. Die angeblichen Befürchtungen von Goll und Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU), der Ankauf sei rechtlich problematisch, seien „von der eigenen Staatsanwaltschaft widerlegt worden“. Goll sei darüber „sicher am 8. Februar 2010“ informiert worden.

„Weiter strafrechtliches Risiko“

Goll warf der SPD vor, sie verbreite unzutreffende Schlussfolgerungen. Bei der Beurteilung der Strafbarkeit im Verfahren der Staatsanwaltschaft Freiburg sei es nicht um den Ankauf von Daten, sondern um die Strafbarkeit des Informanten gegangen, der eine Kostprobe angeboten hatte. Die Staatsanwaltschaft Freiburg habe vielmehr festgestellt, dass vieles dafür spricht, dass der Anbieter den Tatbestand des Verrats von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen verwirklicht hat. Die Staatsanwaltschaft habe das Verfahren nur eingestellt, weil sie dem Informanten keinen Vorsatz für sein Tun nachweisen könne. Nach wie vor bestehe für den etwaigen Käufer solcher Daten ein strafrechtliches Risiko.

Laut gestern veröffentlichten Angaben des Finanzministeriums sind zwischen 5. Februar bis zum 4. März 2010 allein im Südwesten 1898 Selbstanzeigen wegen Kapitalanlagen in der Schweiz eingegangen. Die geschätzte Höhe der nacherklärten Kapitalerträge betrage 235 Millionen Euro. Stächele wies erneut darauf hin, dass die strafbefreiende Selbstanzeige eine Brücke zurück in die Legalität darstelle. Allerdings zeige sich, dass die Hürden für eine Strafbefreiung zu niedrig seien. Strafbefreiung sei insbesondere in Fällen unbefriedigend, in denen Steuerhinterzieher aus Kalkül Selbstanzeige erstatteten, um der Entdeckungsgefahr zu begegnen.

Die Landesregierung hatte am Dienstag eine Bundesratsinitiative vorgestellt, die unter anderem Einschränkungen oder die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige fordert. Weiteres Ziel des Bundesratsvorstoßes ist, dass Fahnder, die mit dem Ankauf von Steuersünder-Dateien zu tun haben, sich nicht selbst strafbar machen.

 

Artikel vom 06.03.2010 © Eßlinger Zeitung

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