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Ärzte zweifeln an Kinder-Untersuchungspflicht

„Die, die es nötig hätten, kommen nach wie vor nicht“ - Keine Möglichkeit für Sanktionen

Stuttgart (lsw) - Die seit einem Jahr geltende Pflicht zu Vorsorgeuntersuchungen für Kinder hat nach Ansicht der Kinder- und Jugendärzte im Land nichts gebracht.
Nach wie vor gebe es Eltern, die mit ihren Kindern nicht zu den sogenannten U-Untersuchungen gingen. „Diese Kinder fallen durch den Rost“, obwohl nicht wenige davon einen Arztbesuch dringend nötig hätten, sagte Klaus Rodens, der Vorsitzender des Landesverbands der Kinder- und Jugendärzte (bvkj) in Baden-Württemberg. „Die, die es nötig hätten, kommen nach wie vor nicht“, ist Rodens überzeugt und kritisierte, dass es in Baden-Württemberg keine Möglichkeit für Sanktionen gebe. „Wir sehen nicht, wer kommt und wer nicht.“ Keiner könne nachvollziehen, ob die Eltern die Untersuchung einfach nur vergessen hätten oder sich der Prüfung ihrer Kinder verweigerten. Mit der Pflicht habe sich seiner Einschätzung nach an den Teilnahmezahlen nichts verbessert. Im ersten Lebensjahr der Kinder (U1 bis U6) betrage die Quote noch 95 Prozent, danach bis zur U8 und U9 im Alter von vier und fünf Jahren falle die Quote jedoch auf „ungute 81 Prozent“ ab. Etwa bei der Sprachentwicklung sei das frühe Erkennen von Defiziten aber enorm wichtig, betonte Rodens.

Kampf gegen Vernachlässigung

Die Untersuchung J1 mit 12 bis 14 Jahren werde sogar nur noch von 65 Prozent genutzt. Sozialministerin Monika Stolz (CDU) hatte vor einem Jahr gehofft, mit der Pflicht die Teilnahmequote zu erhöhen. „Ohne die Teilnahme nachzuvollziehen - etwa in einem sogenannten Trackingverfahren wie in Hessen - wird das aber nicht möglich sein“, sagte Rodens. Er räumte ein, dass auch sein Verband zunächst geglaubt habe, eine höhere Quote auch ohne Meldeverpflichtung hinzubekommen. Rodens betonte aber zugleich, dass die Ärzte dies nicht übernehmen könnten: „Das wollen wir nicht. Da geht es auch um ein Vertrauensverhältnis.“ Sein Vorschlag: Die Eltern melden selbst per Postkarte mit Arztstempel, dass sie die jeweilige Vorsorge genutzt haben. Allerdings brauche es dann eine Stelle, von der die Eltern dann an den Arztbesuch erinnert werden könnten. Die Vorsorge-Pflicht gilt seit dem 7. März 2009. Hintergrund waren erschreckende Fälle von Vernachlässigung. Nach Schätzungen des Berufsverbandes werden drei bis fünf Prozent der Kinder vernachlässigt, misshandelt oder missbraucht. Bei mehr als 60 Prozent der Fälle des Familiengerichts handele es sich um Verwahrlosung. Jedes dritte Kind dabei sei jünger als drei Jahre.

 

Artikel vom 06.03.2010 © Eßlinger Zeitung

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