„Pussy-Club“-Prozess dauert
Richter setzt sieben zusätzliche Prozesstage an
Die Staatsanwaltschaft wirft den fünf Hauptangeklagten Menschenhandel und Sozialversicherungsbetrug vor. Sie sollen in vier sogenannten „Flatrate“-Bordellen in Fellbach, Heidelberg, Wuppertal und Berlin Frauen unter unwürdigen Bedingungen beschäftigt haben. Die 22- bis 29-jährigen Hauptangeklagten hätten die Prostituierten in der Buchhaltung als „Selbstständige“ geführt und so 2,3 Millionen Euro Sozialversicherungsbeiträge am Fiskus vorbeigeschleust. Von März 2008 bis Juli des vergangenen Jahres seien 200 Frauen in den vier Bordellen mit niedrigen Pauschalpreisen beschäftigt gewesen. Die meisten von ihnen seien Rumäninnen und hätten keine gültige Arbeitserlaubnis gehabt. Für 100 bis 200 Euro hätten sich die Frauen einen Tag lang zur Verfügung gehalten.
64 von ihnen waren laut Anklage zu der Zeit unter 21 Jahre alt. In diesen Fällen lautet die Anklage Menschenhandel, denn sie genießen laut Gesetz einen besonderen Schutz. Der Richter verlas im Prozess eine ältere Rechtfertigung der 26-jährigen Hauptangeklagten. In dem Papier, das sie im Sommer unter anderem an die Polizei geschickt hatte, betont sie, die „Damen“ hätten es bei ihr gut. Sie müssten weder Miete noch Material bezahlen und stünden deshalb deutlich weniger unter Druck als Frauen in vielen anderen Bordellen.
Das wirtschaftliche Risiko trage der Pussy-Club. Ihre „Subunternehmerinnen“ könnten frei entscheiden, ob sie mit den Freiern Sex haben wollten und in welcher Form. „Alles kann, nichts muss.“ Der Ausstieg aus den Verträge mit zweimonatiger Laufzeit sei jederzeit möglich gewesen.




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