Kommunen droht höhere Kreisumlage

Landkreistag rechnet mit Anhebung um bis zu fünf Prozentpunkte - Skepsis bei Jobcenter-Reform

Stuttgart - Die Landkreise im Südwesten stehen nach Einschätzung ihres Spitzenverbandes vor der größten finanziellen Herausforderung seit Jahrzehnten. Der scheidende Präsident des Landkreistages, Jürgen Schütz, rechnet für das Jahr 2011 mit einer Anhebung der Kreis­umlage um durchschnittlich fünf Prozentpunkte auf landesweit über 36 Prozent. Die Städte und Gemeinden müssten dann wieder mehr als ein Drittel ihrer Steuereinnahmen an die Kreise überweisen.

Von Oliver Stortz

In diesem Jahr liegt der Hebesatz im Schnitt noch bei 31,46 Prozent. Bemessungsgrundlage sind allerdings die Einnahmen der Kommunen aus dem noch ertragreichen Jahr 2008, so dass die Landkreise zunächst nicht mit einem massiven Einbruch zu rechnen haben. Lediglich drei der 35 baden-württembergischen Landkreise haben bereits in diesem Jahr keinen ausgeglichenen Etat vorgelegt. Die Kreisumlage summiert sich landesweit auf 3,1 Milliarden Euro.

Schütz räumte gestern in Stuttgart ein, der drohende Anstieg der Kreisumlage sei für die Städte und Gemeinden „schmerzhaft“. Einsparungen in den Kreishaushalten schloss er jedoch aus. „Wir haben keine Schwimmbäder, in denen wir die Wassertemperatur um zwei Grad senken können“, sagte er. „Wir können auf der Ausgabenseite nichts machen“, so Schütz. Vielmehr sei sogar mit einem noch wachsenden Zuschussbedarf für das Sozialwesen infolge höherer Arbeitslosigkeit zu rechnen. Mit Blick auf die Gemeinden sagte Schütz, ohne Leistungseinschränkungen und Aufgabenabbau seien die finanziellen Herausforderungen der kommenden Jahre nicht zu meistern. Er erneuerte zugleich die Forderung seines Verbandes nach einer grundlegenden Reform der Kreisfinanzierung. Denkbar sei etwa die Beteiligung an einer Wachstumssteuer. Schütz kündigte an, die Landkreise würden diese Forderung in der aktuellen Debatte um eine Erhöhung der Umsatzsteuer auf Bundesebene forcieren.

Schütz warnt vor Chaos

Skeptisch zeigte sich der CDU-Politiker, der Ende April nach 24 Jahren als Landrat des Rhein-Neckar-Krei­ses in Ruhestand geht, hinsichtlich einer rechtzeitigen Neuregelung der Hartz-IV-Verwaltung. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Kooperation von Land- und Stadtkreisen mit der Bundesagentur für Arbeit Ende 2007 für verfassungswidrig erklärt. Dem Gesetzgeber setzten die Richter für die Neuregelung eine Frist bis Ende dieses Jahres. Innerhalb der schwarz-gelben Regierung im Bund wie auch zwischen der Koalition und der SPD, die eine mögliche Grundgesetzänderung mittragen müsste, gibt es jedoch Dissens über die künftige Aufgabenwahrnehmung. Schütz befürchtet zum Jahreswechsel „Chaos“, falls nicht rasch eine neue gesetzliche Regelung verabschiedet wird. Wegen der im ursprünglichen Gesetz vorgesehenen Befristung könnten auch die 69 sogenannten Optionskommunen ihre Arbeit nicht fortsetzen. Sowohl für die Empfänger von Hartz-IV-Leistungen als auch für die Mitarbeiter in den Jobcentern sei der Schwebezustand nicht hinnehmbar.

Landräte und Vertreter der baden-württembergischen Kreistage kommen am Montag in Wiesloch zu ihrer Landkreisversammlung zusammen. Bei dem Treffen, das wegen der Pensionierung Schütz ' außerhalb des üblichen zweijährigen Turnus stattfindet, soll auch dessen Nachfolger gewählt werden. Der Rhein-Neckar-Landrat hatte die Spitzenfunktion seit 2005 inne.

Artikel vom 05.03.2010 © Eßlinger Zeitung

Artikel drucken | Artikel als Email verschicken

Leser-Kommentare (0)

-› Artikel kommentieren


Märkte

Inhalt wird geladen..
Inhalt wird geladen..

Newsticker

Inhalt wird geladen..
Inhalt wird geladen..

Bildergalerien

Fotoaktion "Urlaubsglück 2010": Urlaubsfotos hochladen und Karten für den Holidaypark gewinnen!
So machen Sie mit....

 

Zur Aktion

 

TOP-Artikel

Inhalt wird geladen..
Inhalt wird geladen..

Umfragen

Inhalt wird geladen..
 

mehr

 
Inhalt wird geladen..
 

mehr

 

Weblog

Esslingen querbeet

 

zum Weblog

 

Kino

Brandaktuelle Filme bei der ez-online Kino-Show

 
 
 
 

Trailershow

 
 zum Seitenanfang