Quelle: Unbekannt

Von Gerd Schneider

Da sich eine lokale Tageszeitung als Ratgeber für alle Lebenslagen, auch den prekären, versteht, soll es heute an dieser Stelle ums liebe Geld gehen. Sie kennen das: In unseren Gefilden spricht man nicht darüber, man hat es einfach. Manchmal kommt man aber in Situationen, in denen man trotzdem übers Geld reden muss: etwa, wenn man seinem Chef eine Gehaltserhöhung abtrotzen will.

Schwierig, schwierig, erst recht hier im Schwäbischen, wo Sparsamkeit eine weit verbreitete Tugend ist. Wer glaubt, mit der plumpen Ansage „Chef, ich will mehr Geld“ durchzudringen, geht ganz sicher baden. Besser beraten ist, wer sich akribisch aufs Gehaltsgespräch vorbereitet, sich eine Taktik zurechtlegt, mit rhetorischen Tricks arbeitet und nicht zuletzt auf seine Körpersprache achtet.

Aber was, wenn der Chef eine besonders zähe Natur ist und alle Kniffe und Strategien fehlschlagen? Dann muss man schwerere Geschütze auffahren. Allerdings sollte man nicht übertreiben, sonst geht der Schuss nach hinten los - wie in einem Fall, der gerade das Landesarbeitsgericht in Schleswig-Holstein beschäftigt hat. Dort war eine hochgeschätzte Mitarbeiterin eines Unternehmens, die seit Jahren vergeblich auf einen Gehaltssprung gedrungen hatte, so erbost über die Widerspenstigkeit ihres Vorgesetzten, dass sie in seinem Büro in einen Sitzstreik trat. Weder gute Worte noch Bedenkzeit noch die Hinzuziehung eines Betriebsrats noch eine mündliche Abmahnung brachten sie zur Kapitulation. Die Geschichte nahm kein gutes Ende. Stunden später musste die Frau von der Polizei hinausgeschafft werden, mit einem schriftlichen Hausverbot und fristloser Kündigung in der Hand. Tags darauf ließ sie sich in einer Rundmail an ihre Kollegen über ihren Vorgesetzten aus.

Die Sache landete schließlich vor dem Kadi. Das hohe Gericht erklärte die fristlose Kündigung erstaunlicherweise für nichtig, weil die besagte Mitarbeiterin 22 Jahre lang tadellos ihre Arbeit verrichtet hatte. Dennoch wurde der Gang zum Gericht für sie kein Triumphzug. Denn angesichts ihrer beachtlichen Renitenz hielt der Richter eine fristgerechte Kündigung durchaus für angemessen. Man sollte also, wie in allen Lebenslagen, Maß halten: bei der Wahl seiner Mittel wie bei den Moneten.