Stuttgart (red) - Schwarze Schafe gibt es nicht nur bei Schlüsseldiensten oder Rohrreinigern: Mit unzulässigen Zusatzkosten und rechtswidrigen Klauseln machte ein Stuttgarter Elektrohandel auf sich aufmerksam. Durch Kundenbeschwerden geriet die Firma in den Fokus der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Dort ist sie keine Unbekannte. Der Elektrohandel Franciskowski beschäftigt die Stuttgarter Verbraucherschützer seit einigen Jahren immer wieder. Mehr als 40 Klauseln, mit denen Verbraucher benachteiligt wurden, hatte sie bereits erfolgreich abgemahnt. Erneut auf die Firma aufmerksam geworden war sie durch die Beschwerde eines Kunden. Er hatte die Firma mit der Reparatur seines Fernsehers beauftragt und sich wegen der „Barzahlungsgebühr“ ratsuchend an die Verbraucherzentrale gewandt. Laut Vermerk auf der Rechnung sollte er für diese „abweichende Zahlungsart“ 25 Euro extra zahlen. „Das ist rechtswidrig“, erklärt Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale: „Unternehmen müssen mindestens ein kostenfreies Zahlungsmittel anbieten.“ Zudem sei es zweifelhaft, dass der Firma durch die Annahme von Bargeld Kosten in Höhe von 25 Euro entstehen. Als die Verbraucherzentrale Klage vor dem Landgericht erhob, gab die Firma schließlich Unterlassungserklärungen ab. Sie darf sich in Zukunft nicht mehr auf die abgemahnten Klauseln berufen und keine 25 Euro bei Barzahlung verlangen.