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Stuttgart (eh) - Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Mischfinanzierung des Projektes Stuttgart 21 verfassungsrechtlich zulässig ist, gibt der Bahn Aufwind. Sie sieht nun die Chance, mögliche Mehrkosten auf ihre Partner abzuwälzen. Stadt und Land lehnen jegliche weitere Beteiligung ab.

Wie berichtet, hatte das Bundesverwaltungsgericht am vergangenen Dienstag ein Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21 für unzulässig erklärt und in letzter Instanz entschieden, dass die Beteiligung des Landes und der Stadt an der Finanzierung des Bahnprojekts „keine unzulässige Mitfinanzierung fremder öffentlicher Aufgaben“ darstellt. Die Bahn sieht darin eine Steilvorlage: „Nach diesem Urteil besteht nun die Möglichkeit, eine vernünftige Lösung zur Finanzierung der Mehrkosten bei Stuttgart 21 zu finden“, meldet Peter Sturm, Geschäftsführer der Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm, prompt Ansprüche an. Er verweist auf die Sprechklausel: Die Projektpartner hatten in dem 2009 unterzeichneten Finanzierungsvertrag fixiert, dass die Bahn und das Land Gespräche aufnehmen, falls die Projektkosten den vereinbarten Finanzierungsrahmen übersteigen. Mittlerweile liegen die Kosten des Projekts bei 6,5 Milliarden Euro - damit ist das Limit erreicht.

Das Stuttgarter Rathaus erteilt allen Begehrlichkeiten eine Abfuhr. Man halte daran fest, sich an Mehrkosten für Stuttgart 21 nicht zu beteiligen. Die Übernahme von Kosten stehe nicht zur freien Disposition, sondern entspreche den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, heißt es in einer Mitteilung. Es sei „völlig abwegig, aus dem Urteil des Gerichts einen Ansatz zur Verteilung von Mehrkosten auf die Projektpartner abzuleiten“. Gegenstand der Verhandlung sei allein die Frage gewesen, ob sich die Stadt an der Finanzierung des Bahnprojekts habe beteiligen dürfen - was das Gericht bestätigte. Zugleich spielt man den Ball in die andere Hälfte des Spielfeldes zurück: Das Gericht habe im Zusammenhang mit der Verantwortung des Bundes darauf hingewiesen, dass dieser eine „Gewährleistungsverantwortung für den Schienenbau durch Maßnahmen der Finanzierung, der Steuerung und Beaufsichtigung“ wahrnimmt. Ausdrücklich beziehe das Gericht in den Bau von Schienenwegen auch Bahnhöfe ein. Das Verkehrsministerium erklärte gestern ebenfalls, das Urteil ändere nichts an der vertraglich vereinbarten Finanzierungszusage des Landes in Höhe von maximal 930,6 Millionen Euro. Man habe der Bahn mitgeteilt, dass es für weitere Zahlungen keine Ansprüche aus dem Finanzierungsvertrag gebe - dennoch habe der Aufsichtsrat vor drei Jahren den Weiterbau beschlossen. Es brauche daher keine neue „vernünftige Lösung“ zur Verteilung der Mehrkosten zwischen der Bahn und den Projektpartnern, so ein Ministeriumssprecher.