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Die Landesregierung weitet ihre Soforthilfe für Unwetter-Opfer auf weitere Betroffene aus. Von Dienstag an können alle einen Antrag stellen, die zwischen dem 28. Mai und dem 8. Juni Schäden durch eines der zahlreichen Unwetter hinnehmen mussten, wie das Innenministerium am Samstag mitteilte. Bislang wurde die Hilfe nur für Schäden gewährt, die vom 28. bis zum 30. Mai entstanden sind. Minister Thomas Strobl (CDU) hatte dies zuvor auch in einem Interview der «Heilbronner Stimme» und des «Mannheimer Morgen» angekündigt.

Statt zwei sollen nun vier Millionen Euro für die Soforthilfe zur Verfügung stehen. Die Konditionen ändern sich nicht: Pro Person gibt es maximal 500, je Haushalt maximal 2.500 Euro. Außerdem darf das zu versteuernde Jahreseinkommen bei Verheirateten 50.000 Euro nicht übersteigen, bei Ledigen 25.000 Euro.