Quelle: Unbekannt

Von Elke Hauptmann

Wegen des Griffs in die Fraktionskasse der Liberalen im Stuttgarter Rathaus gilt Bernd Klingler als vorbestraft - sobald das Urteil rechtskräftig wird. Er mag sich damit trösten, sich in guter Gesellschaft zu befinden: Viele prominente Spitzen aus der Politik haben ähnliche Vorstrafen auf dem Kerbholz. Und sie beweisen: Dieser Makel muss nicht zwangsläufig das Ende einer politischen Karriere bedeuten. Denn Untreue gilt im deutschen Recht lediglich als Vergehen, nicht als Verbrechen.

9.3 Den Verlust des lukrativen Gemeinderatsmandats braucht der Ex-FDP- und Neu-AfD-Abgeordnete also nicht zu befürchten. Dennoch: Ganz ohne Blessuren dürfte er aus dieser pikanten Angelegenheit nicht herauskommen. Klinglers Image als ehrbarer Geschäftsmann, als uneigennütziger Parteiensoldat ist nach diesem Prozess schwer beschädigt. Unglaubwürdigkeit hat ihm das Gericht attestiert. Gibt es etwas Schlimmeres für einen Politiker? Wie heißt es doch: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht. . .

Seine Rats- und Parteikollegen der AfD mögen sich jetzt zwar demonstrativ hinter ihn stellen - als Fraktionsvorsitzender mit Kassengewalt ist Bernd Klingler nicht mehr tragbar. Jemand, der seine Amtsbefugnisse schon einmal derart durch eigenmächtiges Hantieren ausgenutzt hat, kann nicht weiter auf einer verantwortlichen Position verbleiben. Es wäre gut, wenn man Bernd Klingler nicht erst zu dieser Einsicht treiben müsste. Politische Repräsentanten haben eine Vorbildfunktion, der sie gerecht werden müssen.