Die Großbaustelle Stuttgart 21. Foto: dpa - dpa

Stuttgart (dpa/lsw) - Im Streit um die Übernahme von Mehrkosten für Stuttgart 21 lässt die Landesregierung es aller Voraussicht nach auf eine gerichtliche Auseinandersetzung mit der Bahn ankommen. Das grün-schwarze Kabinett will am Dienstag die von der Bahn geforderte Verlängerung der Verjährungsfrist für mögliche finanzielle Ansprüche offiziell ablehnen. Damit dürfte die Bahn noch im Dezember Klage gegen die Projektpartner einreichen, um zu verhindern, dass mögliche Ansprüche verjähren. Es geht um Mehrkosten in Höhe von zwei Milliarden Euro für das mittlerweile mit 6,5 Milliarden Euro veranschlagte Projekt. Das Land will sich zwar mit den vereinbarten 930 Millionen Euro beteiligen, aber keinen Cent mehr geben.
Das Kabinett will zudem ein Gesetz zur Einführung von Studiengebühren für internationale Studierende aus Nicht-EU-Ländern auf den Weg bringen. Ziel ist es, dass die Gebühren von vermutlich 1500 Euro vom Wintersemester 2017/18 an zu zahlen sind. Baden-Württemberg wäre damit bundesweit Vorreiter. Die grün-rote Vorgängerregierung hatte Studiengebühren in Baden-Württemberg im Jahr 2012 abgeschafft.