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Stuttgart (dpa/lsw) - Wegen fahrlässiger Tötung muss sich seit Dienstag eine 21-Jährige vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten, deren Baby kurz nach der Geburt gestorben ist. Die junge Frau soll Mitte Oktober 2014 als 18-Jährige in einem Keller in Winterbach (Rems-Murr-Kreis) einen Jungen geboren haben. Laut Anklage war der Säugling lebensfähig, erstickte aber wenig später in einer Decke. Mit Rücksicht auf das Alter und die Lebenssituation wurde die Öffentlichkeit am Dienstag vom Prozess ausgeschlossen (Az: 2 KLs 40 Js 98927/14).
Die Angeklagte habe sich nicht um Hilfe für die Geburt kümmert, als nachts auf dem Heimweg von einer Geburtstagsparty in Schorndorf vier Kilometer vor Winterbach die Wehen einsetzten und die Fruchtblase platzte, hieß es in der Anklage. Auch alarmierte die junge Frau demnach nicht einmal ihre Mutter, sondern brachte den Säugling am nächsten Morgen allein im Keller der gemeinsamen Wohnung zur Welt. Sie wickelte das Kind in eine Decke und wurde ohnmächtig, hieß es.
Laut Anklage hätte der Tod des Säuglings verhindert werden können, wenn die junge Frau fachkundige Hilfe eines Arztes oder einer Hebamme geholt hätte. Die heute 21-Jährige wurde 1995 in Stuttgart geboren. Den Prozessauftakt verfolgte sie mit Tränen in den Augen. Aktuell ist sie den Angaben zufolge als Praktikantin bei der Diakonie beschäftigt. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung, laut Gericht kommt aber auch eine Verurteilung wegen Totschlags durch Unterlassen in Frage. Das Urteil könnte am 24. Januar gesprochen werden.