Stuttgart (red) - Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage des Eigentümers der Hajek-Villa gegen die Stadt Stuttgart, in der es um Baumaßnahmen an dem denkmalgeschützten Gebäude geht, abgewiesen. Dem Urteil ging ein längerer Rechtsstreit voraus: Der jetzige Eigentümer Markus Benz hatte die Villa des verstorbenen Künstlers Otto Herbert Hajek an der Hasenbergsteige 2011 gekauft und umgebaut. In Folge dessen erließ die Stadt eine Rückbauverfügung, der Benz bei der Oberen Denkmalschutzbehörde widersprach. Im Mai 2016 wies das Regierungspräsidium den Widerspruch zurück, worauf der neue Eigentümer am 16. Juni beim Verwaltungsgericht Klage gegen die Stadt einreichte.

Die baulichen Veränderungen beinträchtigen laut Urteil das Erscheinungsbild der Villa, sodass sie der denkmalrechtlichen Genehmigungspflicht unterliegen. Die Voraussetzungen für die Erteilung der erforderlichen Genehmigung liegen aber nicht vor. Die der Wiederherstellung und Erhaltung des Erscheinungsbildes der Villa dienende Rückbau- und Erhaltungsverfügung ist dem Urteil zufolge verhältnismäßig. Auch die dadurch entstehenden Kosten in Höhe von etwa 20 000 Euro seien für den Kläger zumutbar.