Feinstaub-Alarm in Stuttgart. Foto: Bernd Weißbrod/Archiv Foto: DPA - Bernd Weißbrod/Archiv

Stuttgart (red) - Während eines Feinstaubalarms können erwachsene Fahrgäste künftig einen Kinderfahrschein lösen, sprich: Sie dürfen Bus und Bahn zum halben Preis benutzen. Besitzer von Monats- und Jahreskarten erhalten als Entschädigung von Stadt und Land eine einmalige Freifahrt auf den Fernsehturm. Solch eine Eintrittskarte sei aus Sicht der FDP-Regionalfraktion weder eine angemessene Entschädigung noch eine Belohnung für die treuesten Kunden. „Die angekündigte Regelung benachteiligt die Besitzer von Dauerkarten, obwohl diese durch regelmäßige Benutzung der S-Bahn das ganze Jahr über einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrsentlastung und zur Luftreinhaltung leisten“, sagt der Fraktionsvorsitzende Kai Buschmann. „Die Stammkunden müssen einerseits belohnt und andererseits auch dafür entschädigt werden, dass es in der S-Bahn bei einer stärkeren Nutzung durch Halbe-Preis-Fahrer sicher zu einer stärkeren Belastung kommt.“

Die FDP fordert daher, dass der Verband Region Stuttgart zusammen mit der Deutschen Bahn und dem Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart eine Regelung trifft, wie Dauerkartenbesitzer entschädigt werden. Der Vorschlag der Liberalen: Jedem Betroffenen wird ein automatischer Nachlass auf den Kauf des nächsten Dauertickets gewährt. Er soll bei Monatskarten ein Prozent pro Alarmtag betragen. Der Nachlass wird im Folgemonat bei der Abbuchung automatisch berücksichtigt. Inhaber von Jahreskarten würde der Fraktionsvorsitzende Kai Buschmann rückwirkend zum 1. Januar und dann auch jeweils in den Folgejahren ein Prozent pro Feinstaubalarm-Tag bis maximal 30 Prozent des Ticketpreises gewähren. „Der Nachlass wird bei der Abbuchung des Jahresbetrages 2017 und folgende jeweils automatisch berücksichtigt. Die Rabattierung gilt auch für Firmentickets.“ Gelder sollten im Haushalt 2017 bereitgestellt werden.