An der Messstation am Neckartor werden regelmäßig die zulässigen Feinstaubwerte überschritten. Foto: dpa Quelle: Unbekannt

Von Jan-Philipp Schütze

Stuttgart - Stadt und Land haben Ende April zugesagt, den Luftreinhalteplan für Stuttgart so fortzuschreiben, dass der Autoverkehr am Neckartor ab 2018 bei Feinstaub-Alarm über Fahrverbote deutlich reduziert werden kann. Der räumliche Umfang der Maßnahme ist jedoch noch unklar. CDU und SPD sprechen sich deutlich gegen lokal begrenzte Fahrverbote aus.

Die Zusage von Stadt und Land ist das Ergebnis eines Vergleichs mit einem Anwohner des Neckartors vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. Der Vergleich sieht vor, dass das Land mindestens eine rechtmäßige verkehrsbeschränkende Maßnahme für das Neckartor ergreifen muss, um das Verkehrsaufkommen dort an Tagen mit Feinstaub-Alarm um 20 Prozent zu reduzieren. Im gemeinderätlichen Ausschuss für Umwelt und Technik ging es gestern um die Frage, ob eine solche „rechtmäßige verkehrsbeschränkende Maßnahme“ womöglich ein lokales Fahrverbot direkt am Neckartor sein könnte.

Die CDU lehnt eine solche Option strikt ab. „Lokale Beschränkungen am Neckartor können keine Lösung sein, weil sich der Verkehr dadurch nur auf andere Straßen verlagern würde. Das wäre kontraproduktiv und würde keinen Sinn machen“, sagte CDU-Fraktionschef Alexander Kotz. Auch SPD-Fraktionschef Martin Körner warnt vor den Folgen eines lokal begrenzten Fahrverbots. Dieses wäre aus Sicht des Sozialdemokraten eine „Bankrotterklärung der Umwelt- und Verkehrspolitik“. Die entstehenden Ausweichverkehre würden zu erheblichen Mehrbelastungen zum Beispiel in der Tal- und Wagenburgstraße führen, wo sehr viele Menschen direkt an der Straße wohnen, so Körner.

SPD und CDU beantragten deshalb, dass die Stadtverwaltung dem Land eine Stellungnahme zu dem gerichtlichen Vergleich zukommen lässt, um die Ablehnung eines lokalen Fahrverbots kundzutun. Bürgermeister Peter Pätzold machte jedoch klar, dass die Stadt erst einmal abwarten wolle, wie sich der Ministerrat entscheidet. Dieser hat bis Ende Juni Zeit, dem Vergleich zuzustimmen. Bis dahin werde die Stadt keine Stellungnahme abgeben, so Pätzold. Erst nach der Entscheidung seitens des Landes solle das Thema nochmals im Ausschuss auf die Tagesordnung kommen. Dann sollen auch die Ergebnisse eines Gutachtens besprochen werden, mit dem die Wirksamkeit aller bisherigen Maßnahmen überprüft wird. Dieses soll voraussichtlich im Sommer vorliegen.

Stadtklimatologe Ulrich Reuter erläuterte im Ausschuss zwar, dass eine verkehrsbeschränkende Maßnahme nur am Neckartor wirken, aber nicht zwangsläufig allein dort durchgeführt werden müsse. Auf Bestreben von CDU und SPD beschlossen die Stadträte am Ende dennoch mehrheitlich, dass zumindest der Umwelt- und Technikausschuss dem Land mitteilt, dass sich Fahrverbote nicht auf das Neckartor beschränken sollten.