Stuttgart (lsw) - Die baden-württembergische Kulturstaatssekretärin Petra Olschowski hat Unsicherheiten beim neuen Kulturgutschutzgesetz kritisiert. Die Länder führten etwa die Listen, was nationales Kulturgut sei, „die Entscheidung über die Ausfuhrgenehmigung aber trifft der Bund“, sagte sie der „Stuttgarter Zeitung“. „Es kann also sein, dass etwas auf der Liste steht, der Bund aber trotzdem entscheidet, dass ein Werk ins Ausland gehen darf.“ Der Bundesrat hatte das Gesetz Anfang Juli gegen teils massiven Protest von Künstlern, Sammlern und Händlern gebilligt. Es verbietet die Ausfuhr von „national wertvollem Kulturgut“ aus Deutschland.