Von Peter Stotz

Der Energieversorger EnBW plant, auf der Gemarkung der Gemeinde Winterbach nordwestlich von Lichtenwald drei Windkraftanlagen zu bauen. Der Lichtenwalder Gemeinderat hat eine Stellungnahme der Gemeinde zum Genehmigungsverfahren diskutiert. Darin wird eine stärkere Beachtung des Landschafts- und Artenschutzes eingefordert und eine gesamtheitliche Umweltverträglichkeitsprüfung eingefordert.

Das Thema der Windkraftnutzung auf dem Schurwald beschäftigt die Gemeinde Lichtenwald weiterhin. Zwar wurde das Vorranggebiet ES-04 im Waldgebiet Probst südöstlich des Ortsteils Hegenlohe wieder aus dem Regionalplan gestrichen und das Gebiet WN-34 nordwestlich von Thomashardt deutlich verkleinert. Das Gebiet liegt mittlerweile nur noch im Bereich Goldboden auf der Gemarkung der Gemeinde Winterbach, Lichtenwald wird somit nicht mehr tangiert.

Vom Tisch ist das Thema damit noch nicht. Der Energieversorger EnBW hat das Gebiet WN-34 jüngst gepachtet und beim Landratsamt des Rems-Murr-Kreises einen Antrag auf Genehmigung von drei Windrädern gestellt. Als Träger öffentlicher Belange war die Gemeinde Lichtenwald um eine Stellungnahme dazu gebeten worden.

Wie Bürgermeister Ferdinand Rentschler bei der Diskussion dieses Papiers im Gemeinderat erläuterte, ist wegen der geringen Anzahl der Anlagen eine allgemeine öffentliche Beteiligung am Genehmigungsverfahren nicht vorgeschrieben. Auch rechtliche Einwendungen seien nicht möglich. „Wir sehen das sehr kritisch, dass dieses vereinfachte Verfahren gewählt wurde“, betonte Rentschler.

In ihrer Stellungnahme bemängelt die Gemeinde, dass der Bau der drei Windräder ohne ausreichende Prüfung der Wirtschaftlichkeit geplant werde. Das Windaufkommen am Standort Goldboden sei als grenzwertig zu betrachten. Bevor dort Anlagen genehmigt würden, von denen erhebliche Beeinträchtigungen für die Natur ausgingen, müsse zunächst ein Windgutachten auf der Basis einer zwölfmonatigen Messung vorgelegt und geprüft werden.

Werner Kiepfer (LBL) hatte sich intensiv mit den Planungsunterlagen beschäftigt, die der Gemeinde in zwei dicken Aktenordnern zur Verfügung standen. Er lobte die „sehr gute Arbeit“, die die Verwaltung für die Stellungnahme geleistet habe. „Wir wünschen aber noch einige Änderungen“, sagte er und forderte insbesondere eine Verschärfung der Formulierungen beim Landschafts- und Artenschutz. So seien auf dem Schurwald insgesamt sechs Vorranggebiete ausgewiesen, für vier von ihnen seien Bauanträge eingereicht worden, mehrere Landschaftsschutzgebiete seien betroffen. „Es handelt sich also um kumulierende Vorhaben“, stellte Kiepfer fest. Deshalb sei eine gesamtheitliche Umweltverträglichkeitsprüfung einzufordern.

Das Gutachten zum Vorkommen geschützter Vogelarten, das die EnBW vorgelegt hatte, sei falsch oder fehlerhaft, kritisierte Kiepfer. „Es entspricht nicht den Tatsachen und steht im Widerspruch zu einem Artenschutzgutachten des Planungsverbands Unteres Remstal. Wir regen da Aufklärung an“, sagte er. Rentschler stellte einen ähnlich mangelhaften Umgang mit den Erkenntnissen zu geschützten Tierarten auch bei den Amphibien fest. „Entsprechende Fachgutachten fehlen“, sagte er. Ob die Kritik der Gemeinde etwas am Fortgang der Dinge ändere, sei offen. „Wir können lediglich eine Stellungnahme abgeben und Anregungen formulieren.“