Um jeweils sechs Prozent steigen in Neuhausen die Elternbeiträge in den nächsten beiden Kindergartenjahren. Das hat der Gemeinderat mit drei Gegenstimmen beschlossen. Der Elternbeirat hat in einem Brief an die Ratsmitglieder und die Verwaltung Bedenken geäußert, dass die Höhe der Beiträge einige Familien zu sehr belastet.

Von Klaus Harter

Von diesem Herbst an kostet ein Platz in einem Regelkindergarten für eine Familie mit einem Kind 114,50 Euro im Monat, ein Jahr später 121 Euro. Bei zwei Kindern sind es 88/92 Euro, bei drei Kindern 57/61 Euro und bei vier Kindern 18 und 20 Euro. Der Besuch einer Kindertageseinrichtung kostet ab September einen Euro pro Stunde und 2017/2018 dann 1,06 Euro. Dazu kommt ein Aufschlag von 30 Prozent. Gerundet sind das 1,30 Euro ab Herbst und 1,35 Euro ein Jahr später. Bisher kostete eine Stunde 1,25 Euro. Für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren berechnet die Gemeinde einen Stundensatz von 2,60 Euro (2016/2017) und 2,80 Euro (2017/2018). Bisher waren es 2,40 Euro. Für die Kinderkrippe müssen Eltern mit einem Kind ab Herbst 336 Euro zahlen, ein Jahr später 355 Euro, mit zwei Kindern sind es 251/264 Euro, mit drei Kindern 170/179 Euro und mit vier Kindern 69/71 Euro. Bei einer Ganztagsbetreuung kommen Zuschläge wie in den Kindergärten hinzu.

Mitglieder des Elternbeirats haben in ihrem Brief betont, sie seien nicht gegen Gebührenerhöhungen und ihnen sei auch bewusst, dass die Elternbeiträge nur 20 Prozent der Kosten decken. Sie kritisieren aber, dass Neuhausen bei den Gebühren für Kinder über drei Jahren um zehn Prozentpunkte über den Empfehlungen der kommunalen und kirchlichen Spitzenverbände liegt, obwohl die meisten Einrichtungen inzwischen mit dem Mindestpersonalschlüssel des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS) arbeiteten.

Erhöhung um 40 Prozent

Bei Kindern unter drei Jahren liege Neuhausen zwar noch unter den Empfehlungen der Spitzenverbände, aber die Erhöhung des Stundensatzes von zwei Euro (2012) auf 2,80 Euro (2017/2018) bedeute eine Erhöhung um 40 Prozent in fünf Jahren, rechnet der Elternbeirat vor. Wohl keine Familie habe eine solche Lohnsteigerung erwartet. Im gleichen Zeitraum steige der Beitrag für einen Ganztagsplatz in einer Krippe von 400 auf 560 Euro. Das bedeute „eine große finanzielle Mehrbelastung für eine große Zahl von Neuhäuser Familien“.

Gabriele Probst (Initiative Grüne Liste) bemängelte, dass es in Neuhausen nach wie vor keine einkommensabhängigen Gebühren gebe. Die Einkommen der Familien würden somit nicht gerecht berücksichtigt. Deshalb werde ihre Fraktion gegen die Erhöhung stimmen. Erich Bolich (SPD) stimmte zwar dafür, kritisierte aber ebenfalls, dass eine Staffelung fehle, die soziale Aspekte berücksichtige. Seine Fraktionskollegin Julitta Törpe hob hervor, dass die Elternbeiträge nur 20 Prozent der Kosten abdecken, den großen Rest zahle die Gemeinde.

Das Defizit in der Kinderbetreuung liege bei 3,3 Millionen Euro, stellte Bürgermeister Ingo Hacker fest. Der Zuschussbedarf pro Kopf der Bevölkerung betrage 221 Euro bei den drei- bis sechsjährigen Kindern und nochmals 64 Euro bei den Kleinkindern. Dabei erreiche die Kostendeckung der Elternbeiträge noch nicht einmal ganz die empfohlenen 20 Prozent. Die 110 Prozent im Vergleich zu den Empfehlungen der Spitzenverbände rechtfertigte er gegenüber der EZ mit der Personalausstattung. „Wir leisten uns etwas mehr Qualität.“ Insgesamt arbeiteten noch immer mehr Erzieherinnen in den Kindergärten und -krippen als der Mindestpersonalschlüssel vorsehe. Das sei in kleinen Einrichtungen sinnvoll. Die Gemeinde hätte sogar noch eine stärkere Erhöhung verlangen müssen, wenn sie die kräftige Tarifsteigerung in der vollen Höhe weitergegeben hätte, argumentiert Hacker. Er verweist zudem auf die Gebührenstaffelung nach der Zahl der Kinder. Nur Eltern mit einem Kind zahlten die hohen Beiträge.

„Völlig falsche Zielgruppe“

Einkommensabhängige Gebühren lehnt der Bürgermeister ab. Der Verwaltungsaufwand sei „exorbitant hoch“ und es sei schwierig, die Selbsteinstufung der Eltern zu überprüfen. Die Erfahrungen aus Kommunen mit Staffelung zeigten, dass die Mehrzahl der Gebührenzahler „in dem Bereich liegt, den wir auch haben“. Vor allem aber träfe eine Einkommensstaffelung in erster Linie die Doppelverdiener, junge Familien, bei denen Vater und Mutter arbeiten - also „die völlig falsche Zielgruppe“. Einkommensschwache Familien erhielten zudem staatliche Unterstützung.