Kreis Esslingen (rok) - Das Regierungspräsidium Tübingen will die Installationsbetriebe in Baden-Württemberg über die Gefahr durch einen bestimmten Typ von Solarthermieanlagen informieren. Ins Dach integrierte Anlagen können laut dem Institut für Schadensforschung (IFS) überhitzen und einen Brand auslösen (die EZ berichtete). Eine Solaranlage hat im vergangenen August auch den Brand im Haus von Landrat Heinz Eininger verursacht.

Das baden-württembergische Umweltministerium teilte am Montag mit, es sei durch die zuständigen sächsischen Behörden im September 2016 über den Sachverhalt informiert worden. Der Hersteller dieser Anlagen kommt aus Sachsen. Das Gewerbeaufsicht Sachsen habe außerdem erklärt, dass das Unternehmen die betroffenen Kunden über mögliche Brandgefährdungen bereits informiert habe. Weitergehenden Maßnahmen seien vom Unternehmen jedoch nicht verlangt worden.

Das Brandereignis im Kreis Esslingen, so schreibt das Stuttgarter Ministerium nun, lasse jedoch Zweifel aufkommen, ob die Information seitens der Firma ausreichend wirksam gewesen sei. Es sei möglich, dass betroffene Installationsunternehmen diese Informationen nicht an die Endkunden weitergegeben hätten. Gemeinsam mit Sachsen habe man deshalb versucht, den Sachverhalt national aufzuarbeiten. Im Bund-Länder-Arbeitsauschuss Marktüberwachung (AAMÜ) habe das Anliegen jedoch „leider keine Mehrheit“ gefunden.

Aufgrund dieser Entscheidung habe die Marktüberwachungsbehörde am Regierungspräsidium Tübingen - trotz der eigentlichen Zuständigkeit der sächsischen Gewerbeaufsicht - eigene Maßnahmen vorbereitet. Voraussichtlich bis Ende Februar werde die Marktüberwachungsbehörde das Schreiben an die Installationsbetriebe in Baden-Württemberg senden. Die Betriebe würden außerdem gebeten, mitzuteilen, ob und in welcher Form sie diese Informationen an die Endkunden weitergeben.