9.4.2016 In Berkheim haben die Erlenwölfe das Frühlingsfest eingeläutet.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Wer auf einem Volksfest zum Tanzen auf eine Bierbank steigt, muss damit rechnen, auch mal runterzufallen und sich zu verletzen. Das Oberlandesgericht wies die Schadenersatzklage einer Frau ab, die im Oktober 2014 auf dem Cannstatter Wasen von der Bierbank fiel und sich am Tisch das Knie prellte. Tanzen auf einer Bierbank könne als „übliches Verhalten in einem Festzelt“ angesehen werden, das für sich genommen niemandem vorwerfbar sei.
Die Klägerin hatte einem damals auf einer Nachbarbank tanzenden Besucher vorgehalten, sie durch einen Schlag in den Rücken zu Fall gebracht zu haben. Die Frau forderte von ihm Schmerzensgeld von mindestens 4000 Euro und Schadenersatz. Er sei „mehr oder weniger von der Bierbank gezogen worden“ und habe das Gleichgewicht verloren, behauptete der Beklagte. Die Frau habe keinen anderen Ablauf beweisen können, entschied schon das Landgericht im August 2016.