(red) - Kürzlich fand eine Gewässerschau des Bodenbachs statt. Mitarbeiter des Stadtbauamts und des Bauhofs, des Landratsamts Esslingen aus den Bereichen Umweltschutz, Wasserwirtschaft und Bodenschutz sowie Stadtrat Andreas Späth (Wernauer BürgerListe/Junge Bürger) trafen sich am Friedhof St. Erasmus, um zu Fuß das gesamte Bodenbachufer bis zur Gemarkungsgrenze Richtung Notzingen abzugehen. Mit Regenbekleidung und Gummistiefeln ausgerüstet, teilweise bei strömendem Regen und nachmittags auch bei Sonnenschein wurden sämtliche Grundstücke in diesem Bereich unter die Lupe genommen. Dabei wurden leider auch etliche Verstöße und problematische Bereiche festgestellt. Vier Grundstücksbesitzern, die sich extra Zeit genommen hatten und vor Ort anwesend waren, konnten die Anforderungen, die sich aus Vorschriften zum Hochwasserschutz und zum so genannten Gewässerrandstreifen ergeben, erläutert werden. So ist es zum Beispiel nicht gestattet im Bereich des Gewässerrandstreifens Gegenstände zu lagern. Darunter fallen beispielsweise Komposthaufen, Holzstapel und Strohballen, da diese bei Hochwasser weggeschwemmt werden und Schäden anrichten können für die der Verursacher dann haftet und einen natürlichen Bewuchs in Ufernähe behindern. Ebenso ist es nicht gestattet, innerhalb von Gewässerrandstreifen bauliche Anlagen wie beispielsweise Hütten, Zäune, Spielgeräte, Treppen und Uferverbauungen zu errichten und auch für das Anpflanzen und Beseitigen von Bäumen und Sträuchern gelten besondere Vorschriften. Innerhalb des Ortes hat der Gewässerrandstreifen eine Breite von fünf Metern, außerhalb der Bebauung sind es zehn Meter, jeweils gemessen ab der Uferkante beziehungsweise ab der Mittelwasserlinie, wenn es keine ausgeprägte Uferkante gibt. Auf der Homepage der Stadt Wernau können weitere Informationen zum Thema „Gewässerrandstreifen“ abgerufen werden In Bereichen, die als Überschwemmungsgebiet gelten und gemäß Hochwassergefahrenkarte von einem mindestens 100-jährlichen Hochwasser betroffen sind, kann die freizuhaltende Zone auch weitaus breiter sein. Weitere Einschränkungen gibt es bei Grundstücken, die im Landschaftsschutzgebiet liegen oder auf denen Biotope vorhanden sind. Die betroffenen Grundstückseigentümer, bei denen Verstöße festgestellt wurden, werden vom Baurechtsamt der Stadt Wernau angeschrieben und aufgefordert, Abhilfe zu schaffen.

Auskünfte erteilen der Leiter des Stadtbauamtes, Jürgen Hartmann, Tel.07153 / 9345-600 und der Leiter des Baurechtsamts, Martin Haug, Tel. 07153 / 9345-500.