Bunte Eier und Nester suchen - das gehört für viele Passanten zum Osterfest dazu. Auch der christliche Ursprung des Festes ist vielen Befragten nach wie vor wichtig . Fotos: dpa, Dietrich (8) Quelle: Unbekannt

Von Peter Dietrich

Die einen freuen sich über Schnee, doch anderen ist die Räum- und Streupflicht eine Last. Wer sich dieser zu entziehen sucht, riskiert, dass es für ihn ziemlich teuer werden kann. Einen Meter räumen, 1,50 Meter oder sogar 2,50 Meter? Und zu welchen Zeiten? Da hilft ein Blick in die „Streupflicht-Satzung“ der Kommune.

Ab in die Berge oder auf die sonnige Südhalbkugel und sich damit seiner heimatlichen Räum- und Streupflicht entledigen, funktioniert nicht. Mit Urlaub oder einer Dienstreise könne man sich seiner Pflichten nicht entledigen, sagt Roland Karpentier, Sprecher der Stadt Esslingen. Wer Schnee oder Eis nicht selbst wegräumen könne, müsse für eine zuverlässige Vertretung suchen. Das könne der freundliche Nachbar sein oder ein gewerblicher Dienst.

Welcher Anlieger was zu tun hat, haben die Kommunen in der „Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege“ geregelt, bekannt als „Streupflicht-Satzung“. Die Details sind von Kommune zu Kommune anders. In der Regel sei auf einer Breite von mindestens einem Meter zu räumen und zu streuen, ist in der Esslinger Satzung geregelt. „Zwei Fußgänger sollen aneinander vorbeikommen, ohne dass einer in den Schnee muss“, sagt Karpentier. Bei gemeinsamen Rad- und Gehwegen sind es in Esslingen 2,50 Meter, das gilt auch für Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche. Ostfildern begnügt sich im verkehrsberuhigten Bereich mit dem dortigen Universalmaß von einem Meter, in Plochingen sind es eineinhalb Meter. Diese Breite ist dort bei der Streupflicht das Maß der Dinge - etwa bei Hauszugängen oder wenn es keinen Gehweg gibt.

Salz ist in der Regel verboten

Werktags inklusive samstags beginnt die Streupflicht in allen drei Kommunen morgens um 7 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist Plochingen mit 8 Uhr eine Stunde früher dran als Esslingen und Ostfildern. In Ostfildern endet die Räum- und Streupflicht um 20 Uhr, in Esslingen um 20.30 Uhr und im strengeren Plochingen erst um 22 Uhr. Verbreitet ist inzwischen das Verbot von Salz. Es gibt aber Ausnahmen, in Esslingen etwa für Eisregen, dann jedoch nur in möglichst geringen Mengen.

Zuständig ist zunächst der Hauseigentümer, der aber die Pflicht häufig per Mietvertrag an die Mieter überträgt. Der Eigentümer sei auch zuständig, falls etwa ein Haus noch im Bau und noch gar nicht bewohnt sei, betont Karpentier. Wer ein Grundstück an der Straßenecke hat, muss an zwei Seiten räumen. Gibt es nur auf der gegenüberlegenden Straßenseite einen Gehweg, ist das ein Glücksfall - oder ein Fall für die Solidarität mit den Nachbarn auf der anderen Seite.

Meldungen, dass jemand seine Pflicht nicht erfüllt, kommen in Esslingen bei der Koordinierungsstelle für den Gemeindlichen Vollzugsdienst an. „Das kann von jedem ausgelöst werden“, sagt Karpentier. Dann beauftrage der Vollzugsdienst einen Mitarbeiter, der nachsehe. Er gehe auf Eigentümer und Mieter zu und lege einen Termin für die Nachkontrolle fest. Wurde der Verpflichtung noch immer nicht entsprochen, gehe die Sache ans Ordnungsamt, das dann das Tiefbauamt beauftrage, den Abschnitt auf Kosten der Säumigen zu räumen oder zu streuen. „Das kommt jedes Jahr vor. Das sind Einzelfälle, aber das kann teuer werden.“

Bußgelder sind selten

In Plochingen sind Beschwerden ebenfalls selten, sagt die stellvertretende Amtsleiterin im Bürgerservice, Barbara Krämer. Die Bürger seien durch das Amtsblatt über die Pflicht informiert. „Wir gehen nicht morgens um 7 Uhr hinaus und kontrollieren.“ Aber Beschwerden würden überprüft, bei Bedarf gebe es einen „netten Brief“ und es werde nachgeschaut.“

„Es passiert, dass Leute anrufen und sich beschweren, der Nachbar habe nicht geräumt“, sagt Andrea Wangner, Pressereferentin der Stadt Ostfildern. „Dann geht ein Mitarbeiter raus und schaut sich das an.“ Ist nicht geräumt, weist der Gemeindliche Vollzugsdienst die Betroffenen auf die Räum- und Streupflicht hin. „Dafür gibt es auch ein Musterschreiben für den Briefkasten.“ Das habe bisher zur Einsicht ausgereicht, Bußgelder waren nicht nötig. Viel häufiger als Beschwerden erreichen die Stadtverwaltung Anfragen von gewissenhaften Bürgern: „Sie fragen, wie sie räumen sollen und wie sie das bei gemeinschaftlichen Grundstücken machen können. Sie werden von uns beraten.

In hartnäckigen Fällen werden in Ostfildern Geldbußen bis zu 500 Euro und in Plochingen bis zu 1000 Euro fällig. Noch viel teurer können Schadensersatzansprüche werden. Eine Privathaftpflichtversicherung ist sinnvoll und springt ein, falls jemand trotz Räumen und Streuen zu Schaden kommt. Bei einem Sturz wegen nicht erfüllter Räum- und Streupflicht kann die Versicherung aber die Zahlung verweigern oder Geld zurück fordern. Auf der anderen Seite riskiert auch ein geschädigter Passant das Geld von der Versicherung, wenn er zu viel Alkohol getrunken oder unpassende Schuhe getragen hatte.

Vor allem außerhalb der Räum- und Streupflicht müssen Fußgänger vorsichtig sein. Sie sollten beim Gehen besser nicht nach oben schauen, Anlieger sollten es dagegen tun. Denn sie sind nicht nur für den Schnee auf dem Gehweg verantwortlich, sondern auch für den Schnee auf dem Dach, also die „Dachlawinen“.

erschwerte Bedingungen für Austräger

Die Räum- und Streupflicht beginnt werktags um 7 Uhr, doch etwa 300 Austräger der Eßlinger Zeitung waren bereits vorher unterwegs, oft schon ab 2 Uhr. „Die Zustellung muss bis 6 Uhr erfolgen“, sagt Thomas Flaig, Geschäftsführer der Zustellgesellschaft. „Es ist immer schwierig, wenn es in der Nacht schneit.“ Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen. „Vor kurzem hat sich eine Zustellerin in Wäldenbronn/Hohenkreuz das Sprunggelenk gebrochen“, sagt Flaig. „Andere Zusteller schleppen sich trotz Stürzen und Prellungen weiter.“

Ein Austrägerhat im Durchschnitt 100 bis 120 Zeitungen dabei, dazu kommen oft Werbeprospekte, vor allem zum Wochenende hin steigt das Gewicht. Austräger müssen ihre Trägerwagen auch durch den Schnee ziehen. Froh sind sie, wenn der Weg zum Briefkasten nicht versperrt ist. „Das ist nicht immer so, etwa durch achtlos weggeworfenes Kinderspielzeug“, sagt Flaig.

Als Hilfsmittel bekommen die Austräger Spikes und eine Stirnlampe gestellt. „Die Austräger, die auch mit dem Auto unterwegs sind, können aber mit Spikes schlecht fahren, müssen sie immer an- und ausziehen.“ Hilfreich, sagt Flaig, sei nicht nur ein geräumter Weg, sondern auch eine gute Beleuchtung. „Die Stirnlampe bestrahlt nicht den ganzen Weg.“