Kaminöfen sind auf dem Vormarsch. Wichtig ist der richtige Betrieb von Holzöfen, damit nicht zu viel Feinstaub entsteht. Das Energiezentrum berät, wie man es richtig macht. Foto: dpa Quelle: Unbekannt

(cid) - Pelletsanlage, Kachelofen oder Kaminofen: Beim Heizen mit Holz gibt es verschiedene Möglichkeiten. Damit der eigentlich umweltfreundliche Brennstoff nicht zu viel Feinstaub verursacht, muss jedoch einiges beachtet werden. Das Energiezentrum Esslingen informiert darüber in einem Vortrag und verweist auf staatliche Fördermittel.

Das Thema Feinstaub ist vor allem im Winter wieder aktuell. In Stuttgart wurde im Januar erstmals Feinstaubalarm ausgerufen: Pendler sollten ihr Auto möglichst stehen lassen. Außerdem wurden Besitzer von sogenannten Komfort-Kaminen aufgefordert, diese nicht zu benutzen. Gemeint sind damit Kamine oder Kaminöfen, die eher der Behaglichkeit als der Wärmeerzeugung dienen und je nach Alter und Modell einiges an Feinstaub produzieren.

Um die Umweltbelastung zu reduzieren, wurde 2010 das Bundes-Immissionsschutzgesetz erlassen. Am 1. Januar 2015 ist die zweite Stufe in Kraft getreten, das heißt, die zulässigen Grenzwerte wurden noch einmal verschärft: „Neue Kaminöfen und Kachelöfen dürfen seitdem nur noch 0,040 Gramm Feinstaub und 1,25 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas verursachen“, informiert Gebäudeenergieberater Andreas Eichin. „Altgeräte vor 2010 dürfen weiterhin bis zu 0,15 Gramm Staub und 4 Gramm Kohlenmonoxid ausstoßen.“ Allerdings: Kaminöfen, die vor 1975 eingebaut wurden, dürfen gar nicht mehr betrieben werden, sofern nicht nachgewiesen werden kann, dass sie unter den Grenzwerten bleiben. In knapp zwei Jahren, Ende 2017, müssen auch Öfen mit Baujahr 1975 bis 1984 ausgebaut oder nachgerüstet werden.

Umweltfreundlicher Brennstoff

Eigentlich ist Holz ein umweltfreundlicher Brennstoff. Denn bei der Verbrennung des nachwachsenden Rohstoffes wird nur so viel Kohlendioxid freigesetzt, wie die Bäume vorher beim Wachstum aufgenommen haben. Stammt das Holz aus der Region, fallen auch keine großen Umweltbelastungen durch den Transport an. Bei alten, ineffizienten Anlagen und falscher Handhabung werden jedoch auch schädliche Stickstoff- und Schwefeloxide, Salzsäure und Feinstaub freigesetzt.

Um dies möglichst zu vermeiden, muss einiges beachtet werden. „Nur zugelassene Brennstoffe dürfen verheizt werden“, so Eichin. „Welche das sind, kann man im Zweifel in der Anleitung nachlesen.“ Das Brennholz sollte trocken und gut abgelagert sein. „Wichtig ist es auch, den Ofen nicht zu voll zu laden, da sich sonst zu viele Verbrennungsgase entwickeln. Besser ist es, öfter nachzulegen.“ Nicht zuletzt muss man seinen Ofen regelmäßig von einem Fachmann warten lassen.

Ob die Verbrennung gut und sauber abläuft, können Ofenbesitzer selbst beobachten. Zurückbleiben sollte eigentlich nur feine, weiße Asche. Kohle- und Rußpartikel sowie unverbrannte Brennstoffe sind Zeichen für eine unvollständige Verbrennung. „Wenn es aus dem Schornstein zu sehr und dunkel qualmt, stimmt etwas nicht“, meint Andreas Eichin.

Staatliche Förderung

Für welche Art der Holzheizung man sich entscheidet, hängt stark vom jeweiligen Gebäude ab. Hackschnitzel werden eher für größere Gebäude verwendet. Im privaten Bereich werden als Zentralheizung meist Pelletheizungen eingebaut. Zum Beheizen von einem oder mehreren benachbarten Räumen dienen meist Kachelöfen oder Kaminöfen. Kachelöfen speichern die Wärme relativ lange und geben sie dann nach und nach an den Raum ab. Kaminöfen werden schneller heiß, kühlen aber auch schneller wieder ab.

Für Holz-Zentralheizungen gibt es staatliche Fördergelder. „Interessant ist hier das Programm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“, weiß Eichin. „Wenn die Mindestanforderungen erfüllt werden, gibt es zwischen 2000 und 3500 Euro Zuschuss.“ Die Berater im Energiezentrum helfen Interessierten weiter. Wer seine alte Heizung durch eine zentrale Holzheizung ersetzt, erfüllt damit übrigens automatisch das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg, das einen Anteil von mindestens 15 Prozent erneuerbare Energien vorschreibt. Bei Einzelraumbefeuerung gilt: Kachelöfen oder Pelletöfen, die 30 Prozent der Wohnfläche überwiegend beheizen oder die mit einer Wassertasche Wärme ans Zentralheizungssystem abgeben, erfüllen die Anforderungen. Allerdings gelten hier Mindestvorgaben beim Wirkungsgrad. Nicht angerechnet werden Kamin- oder sogenannte Schwedenöfen.

Nachtrag: Der für den 17. Februar um 16 Uhr angekündigte Vortrag "Heizen mit Holz" im Energiezentrum Esslingen auf der Inneren Brücke findet nicht statt. Die Veranstaltung ist krankheitsbedingt abgesagt worden. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.

Praktische Tipps

Öffnungszeiten und Beratung: Das Energiezentrum Esslingen (EZE) auf der Inneren Brücke 28 ist montags bis freitags in der Zeit von 10 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 14 Uhr geöffnet. Eine Terminvereinbarung ist unter Tel. 07 11/35 12-20 03 möglich.

Ratgeber: Einen umfangreichen Ratgeber zum Thema „Heizen mit Holz“ mit vielen praktischen Tipps gibt es vom Umweltbundesamt: www.umweltbundesamt.de/en/publikationen/heizen-holz

Internet:www.energiezentrum-es.de