Die Holzmodule machen es möglich: Der Rohbau für das Hoffnungshaus Ecke Flandern-/Rotenackerstraße soll schon Ende März fertig sein. Foto: Bulgrin - Bulgrin

Von Claudia Bitzer

Die Flüchtlingszahlen gehen zurück, doch die Anschlussunterbringung ist nach wie vor eine enorme Herausforderung für die Kommunen. Deshalb will die Stadt Esslingen dem Landkreis jetzt auch konkrete Vorschläge machen, welche seiner vorläufigen Unterkünfte sie gerne übernehmen würde. Schließlich stehen am Ende des Jahres den aktuellen Berechnungen zufolge noch 250 Menschen vor der Tür, für die die Stadt bislang noch kein Angebot hat.

Bereits einkalkuliert

Deshalb ist es im Rathaus nach wie vor kein Thema, auf die umstrittenen Hoffnungshäuser zu verzichten, mit denen die Stiftung Hoffnungsträger in St. Bernhardt und Berkheim Wohnraum für Flüchtlinge und einheimische Familien schaffen will. Zumal die Stiftung auch noch eine Betreuungskraft finanziert und der CVJM die ortsansässigen Mieter aussucht. „Wir brauchen diese Häuser ganz dringend. Sie sind in unseren Kapazitätsberechnungen schon fest einkalkuliert“, betont Rathaussprecher Roland Karpentier.

Am weitesten gediehen ist das Haus in St. Bernhardt an der Ecke Flandern-/Rotenackerstraße. Der Rohbau soll Ende März fertig sein, im Mai können die Bewohner einziehen, berichtet Axel Jeroma von der Hoffnungsträger Stiftung. In Berkheim war der Widerstand größer. Wie berichtet, hat das Verwaltungsgericht Stuttgart mittlerweile nicht nur die Eilanträge aus der Nachbarschaft gegen das Vorhaben am Rohrackerweg abgelehnt, sondern mit Datum vom 6. und 14. Februar auch zwei Eilanträge von Anwohnern aus der Brühlstraße. Dass in besagter Straße gestern bereits Rodungsarbeiten über die Bühne gegangen sind, hat Nachbar Dieter Zottmann sehr erbost. Die Stadt habe noch nicht einmal die Frist abgewartet, in der er beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Beschwerde gegen die Stuttgarter Beschlüsse einlegen könne. „Stadt und Stiftung wollen einfach Fakten schaffen. Dabei habe ich heute Einspruch erhoben.“

Laut Baurechtsamtsleiter Roland Böhm handelte es sich bei der Abholzaktion um vorbereitende Arbeiten, die die Stiftung mit der Stadt und der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt habe. „Diese Arbeiten können wir nur bis Ende Februar erledigen“, sagt Stiftungssprecher Jeroma. Auf dem Grundstück sollen geschützte Zauneidechsen leben, die – sollte sich ihre Existenz bewahrheiten – nach ihrer Winterstarre so schnell wie möglich „vergrämt“ werden müssen. „Vorher darf auch gar nicht gebaut werden“, betont Böhm. „Aber wir können uns keine weitere Verzögerung mehr leisten, die Menschen stehen vor der Tür.“ Er betonte, dass Eilanträge ans Verwaltungsgericht keine aufschiebende Wirkung hätten. Dennoch habe man gewartet, bis man mit dem Beschluss ein entsprechendes Signal bekommen habe.

Laut Auffassung des Verwaltungsgerichts sind die sogenannten „nachbarschützenden Vorschriften“ in der Brühlstraße nicht verletzt. Es dürfte zwar zutreffen, dass das genehmigte Vorhaben mit zwei dreigeschossigen Häusern von der dort prägenden eingeschossigen Bebauung abweiche. Es sei aber nicht so, dass es die Nachbargrundstücke „erdrücke“ oder „abriegele“, heißt es in der Mitteilung aus Stuttgart. Das Gericht spricht von „zwei kleineren Einheiten“, die zudem einen Abstand von rund zehn Meter aufwiesen. Zudem gehe es um eine Gemeinschaftsunterkunft mit maximal 60 Plätzen, was „keine unzumutbare Belastung“ erwarten lasse.

Bodenplatte kommt im März

Die Anwohner hatten argumentiert, das Vorhaben verstoße hinsichtlich der Nutzung und seines Ausmaßes gegen den Bebauungsplan. Zudem sei die Gemeinschaftsunterkunft auch bauordnungsrechtlich nicht zulässig. Auf einem Teil des Grundstücks war ursprünglich ein Kindergarten geplant. Im Rohrackerweg soll Anfang März die Bodenplatte für ein ebenfalls dreigeschossiges, aber etwas größeres Haus gelegt werden. Dank der hölzernen Fertigmodule ist die Bauzeit für alle Hoffnungshäuser sehr gering. Stiftungssprecher Jeroma geht davon aus, dass der Rohrackerweg bis Juli bezogen werden kann.