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Stuttgart (dpa/lsw) - DNA-Spuren aus Kapitalverbrechen sollten nach Ansicht von Justizminister Guido Wolf (CDU) umfassender ausgewertet werden dürfen. Wolf will seine Initiative bei der nächsten Konferenz der Justizminister zur Sprache bringen, wie ein Sprecher des Ministeriums der «Stuttgarter Zeitung» am Samstag sagte.

Mit einer Gesetzesänderung auf Bundesebene solle es möglich werden, auch Merkmale wie Haut-, Augen- oder Haarfarbe anhand der DNA-Spuren zu ermitteln, die zum Beispiel an Tatorten sichergestellt werden - bisher ist dies nicht erlaubt.

Der Sprecher von Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) sagte dazu am Samstag auf Anfrage: «Mehr kriminalistische Möglichkeiten bieten zusätzliche Chancen, schwere Verbrechen aufzuklären und Täter zu ermitteln. Durch dieses Instrument könnten bei Ermittlungen bestimmte Schwerpunkte klarer gesetzt werden.» Ganz grundsätzlich gelte, dass die grün-schwarze Landesregierung die Sicherheitsbehörden stärken wolle und werde - «Mit mehr Personal, mit besserer Ausstattung und auch mit mehr Möglichkeiten», betonte der Sprecher von Strobl.

Von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) gab es zum Vorstoß von Justizminister Wolf keine Stellungnahme. Die Landesregierung habe sich mit dieser Frage noch nicht befasst, sagte dessen Sprecher.

Der Einsatz von DNA-Untersuchungen ist in Paragraf 81 der Strafprozessordnung geregelt. Träger der menschlichen Erbsubstanz ist die Desoxyribonucleinsäure - nach der englischen Bezeichnung mit DNA abgekürzt. Für eine DNA-Analyse reichen schon geringste Spuren wie Hautschuppen, Haare, Sperma oder Speichelreste. DNA-Spuren sind ein genetischer Fingerabdruck. Durch die Untersuchung kann die Identität eines Menschen nahezu sicher festgestellt werden. Der DNA-Beweis gilt als das erfolgreichste kriminalistische Instrument bei der Identifizierung von Tätern und der Zuordnung von Tatspuren.

Das Verfahren ist jedoch aufwendig, weil die DNA-Reste erst vervielfältigt werden müssen, bevor sie analysiert werden können. Wie beim herkömmlichen Fingerabdruck wird die am Tatort gefundene Erbsubstanz mit der des Verdächtigen verglichen. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat dazu eine DNA-Analysedatei. Dort werden Identifizierungsmuster von Beschuldigten, verurteilten Straftätern und von am Tatort gesicherten Spuren gespeichert.