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Stuttgart (dpa/lsw) - Baden-Württembergs früherer Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) muss den größten Teil der Anwaltskosten für seine Beratung in Folge des umstrittenen EnBW-Rückkaufs selbst tragen. Vom Land bekommt er kein Geld, wie ein Sprecher des Finanzministeriums in Stuttgart mitteilte. Die Forderung nach Kostenerstattung wurde abgelehnt. „Herr Mappus hat gegen diese Entscheidung keine Rechtsmittel eingelegt.“

Die Höhe des von Mappus verlangten Betrags wurde nicht veröffentlicht. Sein Anwalt kritisierte die Entscheidung. Mappus hatte vom Land die Übernahme sämtlicher Anwaltskosten verlangt, die ihm im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des Milliardendeals entstanden waren. Es ging um mehrere hunderttausend Euro. In einer Nacht-und-Nebel-Aktion hatte der CDU-Politiker die Anteile am Karlsruher Energieversorger EnBW im Herbst 2010 von der französischen EDF für das Land Baden-Württemberg zurückgekauft. Das Verfassungsgericht stufte das Geschäft später als verfassungswidrig ein, da es am Landtag vorbei abgeschlossen worden war. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den CDU-Politiker wurden eingestellt, weil sich der Verdacht auf eine Straftat nicht bestätigte.