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Konstanz (dpa/lsw) - Für den Mord an seiner schlafenden Frau mit einem Hammer ist ein 59-Jähriger vom Landgericht Konstanz zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das teilte ein Sprecher am Montag mit. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der 59-Jährige im Juli 2016 seine Frau in ihrer neuen Wohnung in St. Georgen (Schwarzwald-Baar-Kreis) angegriffen und ihr mit mehr als 35 Hammerschlägen das Gesicht zertrümmert - aus Eifersucht. Die damals 48 Jahre alte Frau hatte sich laut Staatsanwaltschaft wegen eines anderen Mannes von ihm getrennt.

Nach der Tat war der Mann demnach in seine Wohnung in Villingen-Schwenningen gegangen und hatte sich betrunken. Als er später Polizisten vor dem Haus sah, stieß er sich ein Messer in die Brust. Ärzte konnten ihn jedoch mit einer Operation retten. Beim Prozessauftakt hatte der Angeklagte geltend gemacht, er erinnere sich nicht mehr an das Geschehen. Doch letztlich war auch sein Verteidiger von Mord und der damit verbundenen lebenslangen Haftstrafe ausgegangen, wie sich am Montag im Schlussvortrag zeigte. Auch die Anklagebehörde hatte eine lebenslange Haftstrafe gefordert.

Vor Gericht hatte der 59-Jährige zu Beginn des Prozesses von einer harmonischen Ehe gesprochen. Dass ihn seine Frau schon einmal angezeigt hatte, weil er sie geschlagen haben soll, spielte er als Versehen herunter. Nach einer Kur im Februar 2016 sei sie aber stark verändert gewesen und habe ihn plötzlich verlassen. Der neue Lebensgefährte der 48-Jährigen sprach in der Verhandlung von Nachstellungen des Ex-Mannes. Er hatte das Opfer nach der Tat im gemeinsamen Schlafzimmer gefunden.