Blick in die neue Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und Asylbewerber in Ketsch. Foto: dpa Quelle: Unbekannt

Von Julia Giertz

Stuttgart - Nach der Einigung zwischen Land und Gemeinden über die Flüchtlingshilfe scheint auch der Finanz-Streit zwischen den Landkreisen und dem Land beigelegt. Innenminister Thomas Strobl (CDU) reagierte auf die Forderung der Kommunen an das Land, die tatsächlichen Kosten für die vorläufige Unterbringung der Schutzsuchenden zu ersetzen, und stellte eine komplette Refinanzierung in Aussicht. „Die Kosten für die Flüchtlingsunterbringung werden nachlaufend spitz eins zu eins ersetzt“, kündigte Strobl gestern in Stuttgart an.

Der Landkreistag hatte in den „Stuttgarter Nachrichten“ und der „Stuttgarter Zeitung“ moniert, dass die Pro-Kopf-Pauschalen für die Flüchtlinge in den meisten Kreisen nicht auskömmlich seien. Der Verband erwies auf das Versprechen der Koalition, die Kosten zu erstatten. Strobl beteuerte, er stehe zu der Zusage ohne Abstriche. Die Details eines solchen Verfahrens seien nicht trivial. Umfangreiche Berechnungen seien nötig. Der Sprecher des Landkreistages sagte: „Wir gehen von einer Nachzahlung allein für 2015 in dreistelliger Millionenhöhe aus.“

Der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages, Eberhard Trumpp, hatte den Zeitungen gesagt, die Ausgaben seien mit der praktizierten Pauschalzahlung in den meisten Fällen nicht gedeckt. Derzeit liegt der Betrag bei rund 14 000 Euro pro Flüchtling für 18 Monate. Darin sind unter anderem Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Gesundheit, Verwaltungsaufwand und Sozialarbeit enthalten.

Kommunen wollen Garantie

Die Kommunen verlangen von Strobl über das bisherige mündliche Versprechen der Koalition hinaus eine schriftliche Garantie, dass die tatsächlichen Kosten erstattet werden. Strobl berichtet dem Kabinett am heutigen Dienstag über die Gespräche mit dem Landkreis- und Städtetag. Für eine Umstellung der Finanzierung müsste das Flüchtlingsaufnahmegesetz Baden-Württemberg geändert werden.

Die Belastung der einzelnen Kreise ist nach Angaben des Landkreistages dort besonders hoch, wo die Kommunen Hallen anmieten und Container kaufen mussten, um Schutzsuchende aufzunehmen. Landkreise mit eigenen Kapazitäten stünden günstiger da, erläuterte der Sprecher des Kommunalverbandes. So könnte der Zollernalbkreis dem Land Geld zurücküberweisen müssen. Den Zeitungsberichten zufolge liegen dort die Kosten unter den Pauschalen. Das sei aber nur in sehr wenigen Kreisen der Fall.

Auch die SPD-Fraktion mahnte an, dass die Kommunen endlich ihre Vorleistungen abgegolten bekommen. Fraktionsvize Sabine Wölfle sagte: „Strobls Hinhaltetaktik ist nicht länger hinnehmbar.“ Es sei höchste Zeit, dass jetzt endlich für das Jahr 2015 Geld fließe, meinte auch der FDP-Innenexperte Ulrich Goll.

320 Millionen Euro zur Verfügung

Die neun Stadt- und 35 Landkreise sind im Südwesten für die vorläufige Unterbringung von Asylsuchenden nach der Erstaufnahme verantwortlich. Für die Finanzierung der sogenannten Anschlussunterbringung in den Gemeinden haben das Land und die Kommunen den Pakt für Integration geschlossen. Danach stellt das Land den Kommunen in den kommenden beiden Jahren insgesamt 320 Millionen Euro für die Integration von Flüchtlingen zur Verfügung.