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Stuttgart-21-Gegner haben sich mit dem Bundeskanzleramt auf die Herausgabe weiterer bislang vertraulicher Informationen zu dem Bahnprojekt geeinigt. Drei für ihn wesentliche Passagen würden nun freigegeben, sagte der Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, Eisenhart von Loeper, der Deutschen Presse-Agentur. Im Gegenzug verzichte man auf die Freigabe einiger anderer Teile.

Damit hat sich das Gerichtsverfahren erledigt. Konkret ging es am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht Berlin um Protokolle von Sitzungen aus den Jahren 2012 und 2013, die bislang in Teilen nur geschwärzt herausgegeben worden waren. Nach einer Kostensteigerung stand das Milliardenprojekt damals auf der Kippe. Die Kläger wollen belegen, dass das Kanzleramt massiv zum Weiterbau gedrängt hat.

Im März 2013 hatte der Aufsichtsrat der Bahn der Erhöhung des Kostenrahmens von Stuttgart 21 von 4,5 auf 6,5 Milliarden Euro zugestimmt. Damit rutschte das Projekt eigentlich in die Unwirtschaftlichkeit, womit die Förderung mit Steuermitteln nicht mehr möglich gewesen wäre. Die Bahn rechnete mögliche Ausstiegskosten dagegen, deren Höhe aber von den Projektgegnern bestritten wird.

Die Projektgegner erstritten sich in der Folge die Herausgabe von - zum Teil geschwärzten - Protokollen verschiedener Beratungen.