Die baden-württembergische Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne). Foto: dpa Quelle: Unbekannt

Karlsruhe/Bad Herrenalb (lsw) - Ob Barrierefreiheit oder das Recht auf sinnvolle Arbeit: Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft hat unzählige Facetten. Vieles ist in den Kinderschuhen. Die Herbstsynode der Evangelischen Landeskirche Baden schaut auf die Kirchengemeinden.

Menschen mit Behinderung als gleichwertiges Gegenüber: Mit dem Schwerpunkt Inklusion hat sich die Evangelische Landeskirche Baden (Ekiba) eines der großen Themen für ihre Herbstsynode vorgenommen. Von diesem Sonntag an tagen nicht nur etwa 110 Gäste und Abgeordnete des Kirchenparlamentes. Auch rund 70 Menschen mit Behinderung sowie ehrenamtlich Engagierte sind Teil der Diskussionen. „Wir wollen auswerten, was unser übergreifendes Vorhaben „Inklusion in der Gemeinde“ bislang erreicht hat“, sagte der Ekiba-Inklusionsbeauftragte, André Stöbener.

Im Rahmen einer Bilanz des seit etwa drei Jahren laufenden Projektes sollen nach Worten Stöbeners sechs Einzelprojekte vorgestellt werden: In Kehl kochen und essen unter dem Motto „Miteinander zu Tisch“ behinderte und nicht behinderte Menschen zusammen. In Mannheim etwa engagieren sich fünf Gemeinden mit einer inklusiven WG oder in inklusiven Glaubenskreisen. In Haßmersheim (Neckar-Odenwald-Kreis) wurde ein Gemeindehaus so umgebaut, dass dort an Demenz erkrankte Menschen mit am Gemeindeleben teilnehmen können.

Auf der Synode solle ausgewertet werden, was die Projekte bislang gebracht haben und was weiter notwendig sein könnte, sagte Stöbener. „Inklusion ist ein kontinuierlicher Prozess.“ Für die Inklusionsprojekte in Kirchengemeinden vor Ort sind seitens der Landeskirche den Angaben zufolge zwischen 2014 bis 2017 rund 500.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Momentan sei eine Art „Themenkonkurrenz“ zu beobachten im Vergleich etwa zur Arbeit mit und für Flüchtlinge, sagte Stöbener. „Viele Gemeinden teilen uns beispielsweise mit, dass ihre Ehrenamtlichen in der Flüchtlingsarbeit gebunden sind“, erklärte er. „Wir wollen das eine tun, ohne das andere zu lassen."

UN-Behindertenkonvention und Inklusion

Im Rahmen der UN-Konvention über die Rechte Behinderter hat Deutschland sich verpflichtet, Menschen mit Handicap genauso zu behandeln wie Menschen ohne Behinderung. Neu daran ist der Ansatz, dass Menschen mit Behinderung nicht mehr als „Problemfälle“ gelten, sondern als Bürger, die normal am menschlichen Leben teilnehmen sollen. Es geht also um gleichberechtigte Teilhabe.

Ein Schlüsselwort im UN-Text heißt „Inklusion“, also die Einbeziehung behinderter Menschen in alle Bereiche der Gesellschaft von Geburt an. Die Konvention verpflichtet dazu, die Benachteiligung behinderter Menschen zu verhindern und dies auch gesetzlich sicherzustellen. In Deutschland ist sie seit März 2009 verbindlich.