Ein Modell der Handgranate M52 aus dem ehemaligen Jugoslawien wird während der Pressekonferenz gezeigt. Foto: Patrick Seeger Foto: DPA - Patrick Seeger

Vermutlich Konflikte zwischen konkurrierenden Sicherheitsfirmen sind der Hintergrund für den Handgranatenschlag auf dem Gelände einer Flüchtlingsunterkunft. Die Polizei nimmt Beschäftigte aus diesem Gewerbe fest. Die Branche soll besser überprüft werden.

Villingen-Schwenningen (dpa/lsw) - Der Handgranatenanschlag auf dem Gelände einer Flüchtlingsunterkunft im Schwarzwald geht vermutlich auf einen Konflikt zwischen Sicherheitsfirmen zurück. Ein fremdenfeindliches Motiv schloss die Polizei aus. Nach vier Festnahmen von Beschäftigten aus dem Sicherheitsgewerbe fordert der Oberbürgermeister von Villingen-Schwenningen, Rupert Kubon (SPD), Konsequenzen. „Man muss bei der Auswahl der Sicherheitskräfte sehr genau schauen, wen engagiert man da. Aus der Eile und aus der Not heraus hat man offensichtlich nicht die richtigen Leute gefunden.“
Es sei nun für alle beteiligten Behörden wichtig, künftig noch genauer hinzuschauen und die Kräfte zu durchleuchten. In der Sicherheitsbranche habe es in den vergangenen Monaten einen großen Zuwachs gegeben, sagte Kubon. „Da gibt es offensichtlich auch mehr als nur schwarze Schafe.“
Die Polizei hatte am Dienstag mitgeteilt, die Ursache für den Anschlag in Villingen-Schwenningen hänge mit Konflikten unter Sicherheitsunternehmen im Schwarzwald-Baar-Kreis zusammen. Nähere Details wollten die Ermittler nicht nennen. Die jugoslawische Granate vom Typ M52, eine Kriegswaffe, war Ende Januar auf das Gelände der Erstaufnahmestelle geworfen worden und neben einem Container des Sicherheitsdienstes gelandet. Verletzte gab es nicht.
Mit Details und Hintergründen zur Tat hielt sich die Sonderkommission „Container“ bedeckt und verwies auf ermittlungstaktische Gründe. Die verdächtigen Männer stammen aus den Kreisen Rottweil und Schwarzwald-Baar, haben überwiegend einen osteuropäischen Migrationshintergrund. Gegen drei der Männer wurden Haftbefehle wegen eines Verbrechens gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz erlassen.
Nach Angaben des Landeskriminalamtes war die Granate mit Sprengstoff gefüllt und über den Zaun der Einrichtung geworfen worden. Sie war nicht explodiert. Zur Aufklärung der Tat war auch eine Belohnung von 10 000 Euro ausgesetzt worden.