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Freiburg (dpa/lsw) - Mit einem Geständnis des Mitbewohners hat der Prozess um den Mord an einer 31 Jahre alten Frau in einer Studenten-Wohngemeinschaft in Freiburg begonnen. Der zur Tatzeit 24-Jährige habe aus Hass und Verachtung getötet, sagte der Staatsanwalt zum Auftakt des Prozesses vor dem Landgericht Freiburg am Donnerstag. Wegen deren Religiosität habe er seine Mitbewohnerin verachtet und mit einem Messer erstochen. Die 31-Jährige war den Angaben zufolge Christin und kirchlich aktiv. Der Angeklagte lebte mit ihr gemeinsam in einer Wohnung. Die Tat ereignete sich ich im August vergangenen Jahres. Schon direkt nach seiner Festnahme hatte der junge Mann die Tat gestanden. Zum Prozessauftakt ließ er über seinen Anwalt erklären, die Anklage der Staatsanwaltschaft treffe zu. Er habe die Tat begangen, auch die Angaben zum Motiv seien korrekt. Fragen zur Tat wollte er nicht beantworten.

Der Polizei gegenüber hatte er erklärt, er sei „Antitheist“, lehne also jeden Glauben ab. Er war nach der Tat festgenommen worden und sitzt seither in Haft. Die Frau sei von dem Angriff völlig überrascht worden und habe keine Chance zur Gegenwehr gehabt, sagte der Staatsanwaltschaft. Der Täter habe ihr mit dem Messer in den Hals gestochen. Als sie ins Treppenhaus geflüchtet sei, habe der Angeklagte ihr mehrfach in den Rücken gestochen. Sie starb noch am Tatort. In die Wohngemeinschaft, die lediglich aus ihr und ihrem Mitbewohner bestand, war die Frau erst neun Tage zuvor gezogen.

Wegen religiöser Fragen hatte ihr Mitbewohner den Angaben zufolge bereits vor der tödlichen Tat mehrfach Streit mit der bekennenden Christin gesucht. Wegen Suizidgefahr ist der junge Mann, der vor wenigen Tagen 25 Jahre alt wurde, im Gefängniskrankenhaus Hohenasperg untergebracht. Er lebte vor der Tat eigenen Angaben zufolge zurückgezogen und ohne menschliche Kontakte. Seine einzige Leidenschaft seien Gewalt verherrlichende Videospiele und entsprechende Filme gewesen. Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt. Es sind laut Landgericht fünf Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte Ende Januar verkündet werden.