Stuttgart/Kopenhagen (lsw) - Baden verboten: Wegen Fäkalbakterien im Wasser wird an drei Badestellen im Südwesten vom Schwimmen abgeraten. Das geht aus einem neuen EU-Bericht zur Qualität der Badegewässer hervor, der für ganz Deutschland fünf mangelhafte Stellen auflistet.

In Baden-Württemberg sind das Strandbad in Eriskirch am Bodensee (Bodenseekreis), der Finsterroter See in Wüstenrot (Kreis Heilbronn) und die Kocherbadebucht in Künzelsau (Hohenlohekreis) betroffen. Badegäste werden dort mit Schildern auf die Verbote hingewiesen. Wer trotzdem schwimmen geht, läuft nach Angaben des Landesgesundheitsamts Gefahr, an Fieber- und Durchfall zu erkranken.

Für die Gewässer wurde eine sogenannte Fäkalbelastung festgestellt, wie das Regierungspräsidium Stuttgart mitteilte, das die Wasserqualität überwacht. Hauptursachen sind Abwässer von Kläranlagen, eine bei Starkregen überlaufende Kanalisation sowie von Feldern und Bauernhöfen in Seen gespülte Jauche, wie es im Bericht der Europäischen Umweltagentur heißt.

Kläranlagen in der Nähe

An allen drei Stellen mit aktuellem Badeverbot ist das Problem lange bekannt, überall sind Kläranlagen in der Nähe. „Man kann von Kläranlagen nicht erwarten, dass sie Wasser in Badewasserqualität entlassen“, sagt der Referent für Wasserhygiene im Landesgesundheitsamt, Jens Fleischer. Das werde auch nicht gefordert. Die Badestelle in Eriskirch und am Kocher seien ungünstig gewählt.

„Für uns ist es bitter“, sagte der Bürgermeister von Eriskirch, Markus Spieth. Zum ersten Mal muss Eriskirch ein Verbot für die ganze Saison verhängen - und das, obwohl die Wasserqualität aktuell gut sei. Spieth kritisiert den strengen EU-Standard, der die Wasserqualität der vier Vorjahre einbezieht. „Das ist zu weit rückwärts betrachtet, das hilft dem Badegast nicht.“

Wird die Qualität fünf Jahre in Folge nicht als „ausreichend“ bewertet, sieht die EU-Verordnung ein Ende der Badestelle vor. Eriskirch würde dieses Schicksal treffen, wenn binnen dieses Jahres die Wasserqualität nicht nachhaltig verbessert wird und das Urteil der Behörden beim nächsten Mal erneut „mangelhaft“ lautet.

Insgesamt haben Badefreunde im Südwesten aber genug Alternativen: Im ganzen Land wurden 317 Badestellen untersucht - und nur drei beanstandet.

Landesgesundheitsamt überwacht die Wasserqualität

Wasser an Badestellen muss laut Badegewässerverordnung kurz vor und während der Badesaison geprüft werden. Die Proben werden von der Gesundheitsbehörde des Landkreises entnommen und nach EU-Vorgaben auf mindestens zwei Bakteriensorten geprüft: Darm-Enterokokken und Escherichia coli. Das Regierungspräsidium Stuttgart sammelt die Ergebnisse aus ganz Baden-Württemberg und verhängt bei Bedarf Badeverbote.

Anlass für die drei Sperrungen in diesem Jahr ist nach Angaben des Landesgesundheitsamtes eine Ende 2015 abgelaufene EU-Frist, zu der die Badestellen mindestens ausreichende Qualität erreichen sollten. Demnach muss das Baden verboten werden, wo der Mindeststandard nicht erreicht wird, sonst droht eine EU-Klage. Schaffen es die betroffenen Gemeinden, im Laufe des Jahres die Wasserqualität zu verbessern, können sie beim Umweltbundesamt eine fünfjährige Neubewertung ab 2017 veranlassen. Wird fünf Jahre in Folge mangelhafte Wasserqualität festgestellt, wird der Ort aus der Liste der Badestellen gestrichen.