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Weil der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan auf einer Kurdendemonstration in Ulm als Terrorist beschimpft wurde, muss der Versammlungsleiter vor Gericht. Die Demonstranten hätten im Februar gegen Auflagen verstoßen, teilte eine Sprecherin der Stadtverwaltung am Freitag mit. So skandierten einige Teilnehmer Parolen wie «Erdogan Terrorist». «Der Versammlungsleiter muss einschreiten, wenn sich Teilnehmer nicht an die Auflagen halten», sagte Rainer Türke, Abteilungsleiter Sicherheit, Ordnung und Gewerbe der Stadt Ulm. Zunächst berichtete die «Südwestpresse» über den Fall.

Die Polizei habe Anzeige erstattet, das Ulmer Amtsgericht einen Strafbefehl über 1200 Euro an den 42 Jahre alten Versammlungsleiter geschickt. Weil er diesen nicht bezahlen will, wird der Fall nun am 9. November vor dem Ulmer Amtsgericht verhandelt.

Am Montagabend wollen Kurden in Ulm erneut auf die Straße gehen - dieses Mal gegen den Strafbefehl. Nach einem durch den Versammlungsleiter erwirkten Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen dürfen die Demonstranten dann ihre Parolen gegen Erdogan rufen, wie Türke berichtete. Die Stadtverwaltung überlege aber, ob sie weitere Rechtsmittel dagegen einlege.