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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat Probleme beim Umgang mit Flüchtlingspässen eingeräumt. «Es kann zu Fällen zu kommen, bei denen vorübergehend ein Dokument nicht einem konkreten Asylverfahren zuzuordnen ist», teilte eine Behördensprecherin am Donnerstag in Nürnberg mit. Dank einer Passdatenbank sei das Problem aber inzwischen weitgehend gelöst, sagte die Sprecherin. Grundsätzlich habe ein fehlender Pass keinen Einfluss auf das Asylverfahren, betonte sie

Die Sprecherin reagierte damit auf eine Kritik einiger baden-württembergischer Rechtsanwälte, über die die «Stuttgarter Nachrichten» (Donnerstag) berichtet hatten. Nach Angaben der Juristen verzögerten sich derzeit viele Asylverfahren, weil beim Bundesamt zahlreiche Pässe von Asylsuchenden verschollen seien. Ein Anwalt sprach laut Zeitungsbericht von Tausenden von Fällen. Weil viele Syrer betroffen seien, würden zudem die Bemühungen, deren Verfahren möglichst schnell abzuwickeln, konterkariert.

Als Grund für die Probleme bei der Zuordnung von Flüchtlingspässen nannte die Bundesamts-Sprecherin unter anderem, «dass das Bundesamt teilweise Pässe von anderen Behörden erhält, bevor ein Asylantrag gestellt wurde». Pässe würden Flüchtlingen sowohl von der Bundespolizei an der Grenze als auch von der Landespolizei beim Aufgreifen abgenommen. Manche Pässe würden auch von den Bezirksregierungen weitergeleitet. «Teilweise sind diese Pässe unsortiert und müssen einzeln den entsprechenden Verfahren zugeordnet werden.»