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Die Stimme seines Großvaters habe ihm den Mord befohlen - das behauptet der Angeklagte im Tübinger Dönermesser-Prozess. Auch ein Psychiater hat nun Bedenken, ob der Mann wusste, was er tat.

Tübingen (dpa/lsw) - Ein psychiatrischer Gutachter hat den Angeklagten im Dönermesser-Prozess am Landgericht Tübingen als vermutlich vermindert schuldfähig eingeschätzt. „Ich hätte ein schlechtes Bauchgefühl zu sagen: Der wusste, was er tut“, sagte der forensische Psychiater Peter Winckler. Dem 22-Jährigen werden Mord und zweifacher versuchter Mord vorgeworfen. Er soll am 24. Juli 2016 seine Freundin aus einem Reutlinger Imbiss gelockt und mit einem Dönermesser getötet haben.

Der Angeklagte hatte behauptet, die Stimme seines Großvaters habe ihm den Mord befohlen. Eine entsprechende Psychose, die zur Schuldunfähigkeit geführt hätte, stellte der Psychiater aber nicht fest. Es gebe Hinweise, dass die Stimme nur eine Schutzbehauptung sei. Gutachter Winckler warf dennoch die Frage auf, was den Angeklagten in den Ausnahmezustand versetzt hatte, in dem er beim Amoklauf offenbar gewesen war. Der Angeklagte war mit dem Messer auch auf unbeteiligte Imbissgäste und Passanten losgegangen. Eine Antwort auf seine Frage nach dem Warum hat Winckler nach eigenen Angaben in vier Gesprächen mit dem jungen Mann nicht bekommen.

Eine verminderte Schuldunfähigkeit könne er aber wegen zahlreicher Unwägbarkeiten in dem Fall nicht ausschließen. Der Psychiater bezeichnete den 22-Jährigen als „undurchsichtigen, undurchschaubaren Mann“, der häufig auch Dinge behauptet habe, die sich im Verfahren später als falsch herausgestellt hätten. Ob das Gericht der Einschätzung des Psychiaters folgt, bleibt abzuwarten. Ein Urteil wird Anfang April erwartet.