Fleisch ist der Klassiker auf dem Grill. Aber auch Gemüse und Fisch finden immer mehr Anhänger. Foto: dpa

(dan/tmn) – Grillen ist in, ob in Gesellschaft oder allein. Ob über Holzkohle, Gasflamme oder elektrisch. Rund um die heiße Ware vom Rost hat sich in den vergangenen Jahren ein Boom entwickelt.

Vom Einweggrill bis zur luxuriösen Außenküche mit edlem Mobiliar – die Palette ist mittlerweile riesig. „Das Wachstum ist ungebremst“, heißt es bei der German Barbecue Association. Das zeige auch das wachsende Interesse an Grill-Wettbewerben. Gefragt sind zudem mobile Grills, die sich für den Ausflug ins Grüne eignen.
Was das Grillgut angeht, sind die Klassiker weiter angesagt. Rinder- und Schweinesteaks mit und ohne Füllung, Grillfackeln aus Schweinebauch und Geflügelteilen sowie Bratwürste in allen Variationen landen auf dem Rost. Auch Lammfleisch spielt eine Rolle, ist aber ähnlich wie beim gesamten Fleischverzehr in Deutschland etwas weniger stark vertreten, sagt Klaus Hühne vom Deutschen Fleischer-Verband.
Metzger haben sich aber auch darauf eingestellt, dass nicht mehr alle Teilnehmer einer Grillparty Fleisch oder Fisch mögen und halten Alternativen bereit. Gemüsespieße, Grillkäse und vegane Burger findet man mittlerweile in den Theken.
Die meisten Menschen holen den Grill vor allem im Sommer und bei schönem Wetter raus. Aber echte Fans stellen sich auch gern schon an den ersten milden Tagen im Frühling und bis in den Herbst hinein an den Rost. Ganz Hartgesottene lassen sich von Kälte, Schnee und Eis nicht abhalten und werfen selbst zu Weihnachten oder Silvester regelmäßig den Grill an. Für eine wachsende Zahl von Menschen in Deutschland ist der Grill eine ernsthafte Alternative zu Herd oder Backofen geworden, wie eine Nielsen-Studie ergab. Dafür hatte das Marktforschungsunternehmen 11 000 Verbraucher befragt. Fast jeder Zweite grillt demnach auch gerne mal alleine – „sozusagen als Unterhaltung und Besonderheit zwischendurch“, erklärt der Leiter der Studie, Lothar Staiblin.
Am liebsten feuern die Menschen ihre Grills im eigenen Garten an, gefolgt von Terrasse und Balkon. Auch Mietern ist das grundsätzlich erlaubt, sofern der Mietvertrag das Grillen nicht ausdrücklich verbietet oder die Nachbarn sich nicht gestört fühlen. In vielen deutschen Städten und Gemeinden gibt es öffentliche Plätze, an denen die Brutzelei gestattet ist.