In Parks darf nur gegrillt werden, wo dies auch ausdrücklich erlaubt ist. Foto: dpa

(tmn/red) – Das sommerliche Wetter macht wieder Lust auf Fleisch, Fisch oder Gemüse vom Grill. Damit der Abend schön endet, sind ein paar Verhaltensregeln einzuhalten.

Wo darf überhaupt gegrillt werden?

Auch wenn der Platz im Park oder am Baggersee noch so einladend ist – ein Grill darf nicht überall im Freien aufgestellt werden. Zwar sind die Regelungen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. In der Regel darf aber nur dort gegrillt werden, wo die Erlaubnis sichtbar ist, etwa durch ein Hinweisschild, erklärt der Deutsche Anwaltverein.
Wer jenseits solcher ausgewiesener Plätze grillt, riskiert ein Bußgeld. Besonders in Naturschutzgebieten kann das teuer werden. Gänzlich verboten ist das Grillen zwischen dem 1. März und 31. Oktober im Wald, in der Heide und im Moor. Das Verbot gilt auch im Umkreis von 100 Metern – mit Ausnahme von ausgewiesenen Grillplätzen.

Was ist auf dem Balkon zu beachten?

Wer auf einem Balkon grillen möchte, sollte besser einen Elektrogrill verwenden. Denn grundsätzlich gilt beim Grillen das Prinzip der Rücksichtnahme: Nachbarn dürfen nicht durch Gerüche oder Rauch belästigt werden, erläutert der Eigentümerverband Haus & Grund. Da Holzkohlegrills eine Brandgefahr bedeuten sowie Rauch und Grilldünste abgeben, rät der Verband, sie auf Balkonen grundsätzlich nicht einzusetzen. Um Streit zu vermeiden, sollten Mieter sich aber mit ihren Nachbarn absprechen und zudem die Nachtruhe einhalten.

Worauf ist beim Grillanzünden zu achten?
Beim Holzkohlegrill niemals flüssige Brennstoffe wie Spiritus oder Benzin verwenden.
Sie riechen nicht nur übel und verleihen dem Grillgut schnell eine unappetitliche Geschmacksnote, bei ihrem Einsatz passieren zudem die meisten Unfälle. Am besten funktionieren die klassischen Anzündhilfen wie Würfel auf Petroleumbasis oder biologische Holzwolle. Ist der Elektrozünder am Gasgrill kaputt, auf keinen Fall versuchen, mit einem Feuerzeug das Gas zu entzünden. Im schlimmsten Fall wird eine Stichflamme erzeugt, die schwerste Verbrennungen verursachen kann. Außerdem ist die Gasflasche vor jedem Grillen zu kontrollieren.

Worauf ist bei Elektro- und Gasgrills zu achten?

Beim Gasgrill müssen die Anschlüsse nach dem Grillen immer mit der Schutzkappe versehen werden, damit das Ventil geschützt ist.
Beim Elektrogrill sollte vor dem Anschalten ein besonderes Augenmerk auf die Anschlussleitungen gelegt werden. „Treten offensichtliche Defekte am Kabel auf, dann darf der Grill aus Sicherheitsgründen nicht zum Einsatz kommen, bevor der Schaden von einem Fachmann behoben wurde“, betont der Fachmann Berthold Tempel vom TÜV Rheinland.


Was gilt für Holzkohle?

Nach dem Grillen muss die Kohle grundsätzlich ausbrennen. Das Ganze mit Wasser beschleunigen zu wollen, ist keine gute Idee: Denn so können große Mengen heißer Wasserdampf entstehen, Verbrühungen drohen.