Die Camping-Saison neigt sich dem Ende zu. Den Wohnanhänger ohne Zugfahrzeug dürfen Camper aber nicht länger als zwei Wochen am Straßenrand abstellen. Darauf macht der ADAC aufmerksam. 

Wer sich nicht daran hält, muss 20 Euro Bußgeld zahlen. Auch verboten: den Caravan auf Parkplätzen abzustellen, die Schilder explizit beispielsweise Autos oder Bussen vorbehalten. Und der Hänger darf nicht über die Markierung der Parklücke herausragen. Bei Missachtung kostet das 10 bis 30 Euro.
Ein Gespann aus Zugfahrzeug und Caravan darf hingegen unbegrenzt am Straßenrand stehen - wenn das nicht weitere Schilder untersagen.
„Und der Halter ist darüber hinaus generell verpflichtet, etwa alle zwei bis drei Tage nachzusehen, ob nicht etwa ein temporäres Parkverbot eingerichtet wurde“, sagt Jost Henning Kärger vom ADAC.  dpa