Berlin (dpa) - Bei freiwilligen Grundstücksversteigerungen dürfen Bieter die Zusatzkosten nicht außer Acht lassen. Darauf weist die Westfälische Notarkammer in Hamm hin.

Nach der Auktion fielen weitere Kosten an: Binnen zwei Wochen müsse der Höchstbietende den Zuschlag und die Eigentumsübertragung notariell absichern. Damit verpflichte er sich, umgehend eine Bietungssicherheit zu bezahlen, die auf den Kaufpreis angerechnet wird. Außerdem fällt eine Provision für das Auktionshaus an.