„Lieber Einbrecher, wir sind im Urlaub“: Ein über Tage voller Briefkasten zeigt an, dass die Wohnung leersteht. Foto: dpa Quelle: Unbekannt

Von Leonard Kehnscherper

Vielerorts ist der Mietraum knapp und nicht gerade günstig. Besonders unangenehm wird es für Mieter, wenn es dann auch noch zum Streit mit dem Vermieter kommt. Als günstige Alternative erscheint vielen da das Wohnen in der Genossenschaft. Doch worin unterscheidet sie sich von anderen Mietwohnungen?

„Genossenschaftswohnungen sind zunächst ganz normale Mietwohnungen“, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. „Der Unterschied ist, dass der Vermieter kein gewinnorientiertes Unternehmen ist. Die Mieter selbst sind die Eigentümer - in Form einer Genossenschaft.“ Normalerweise wohne man hierbei deshalb preiswerter. Zudem wohnen die Genossen vergleichsweise sicher - denn Genossenschaften machen keinen Eigenbedarf geltend. „Wer sich an die Regeln des Mietvertrages hält, hat praktisch lebenslanges Wohnrecht“, sagt Ropertz.

„Genossenschaftsmitglieder haben ein Mitspracherecht, so dass sich die Genossenschaft an den Interessen der Mitglieder orientiert“, erklärt Eric Meyer vom Institut für Genossenschaftswesen der Uni Münster. So bieten viele Genossenschaften auch Serviceleistungen an. Laut Meyer können das schnelle Reparaturen sein, aber auch Gemeinschaftsräume, Betreuungsleistungen für ältere Menschen oder einen günstigen Internet- und Fernsehanschluss.

Geschäftsanteile kaufen

Aber wie kommen Interessierte an eine Genossenschaftswohnung? „Grundsätzlich ist es notwendig, dass man Mitglied, also Miteigentümer einer Genossenschaft wird“, sagt Meyer. Statt eines Mietvertrages unterschreiben künftige Genossenschaftsmitglieder einen Nutzungsvertrag und zahlen einen oder mehrere Geschäftsanteile. „Diese Anteile werden häufig mit der Mietkaution verwechselt, sie sind aber etwas völlig anderes“, so Meyer. Denn mit den Geschäftsanteilen wird der Mieter Miteigentümer aller Wohnungen der Genossenschaft und damit auch indirekt von seiner eigenen Wohnung.

Die Mitgliedschaft kann von den Mitgliedern leicht wieder gelöst werden. „Wer die Wohnung verlässt, erhält das Geld für seine Geschäftsanteile zurück“, sagt Meyer. Unter Umständen zahlt die Genossenschaft die Anteile erst nach einer kurzen Wartezeit zurück.

„Für die Geschäftsanteile zahlen Mitglieder einmalig zwischen 500 und 3000 Euro“, sagt Matthias Zabel vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW). Bei neugegründeten Genossenschaften könne der Betrag auch höher ausfallen.

Beiträge werden verzinst

Die Beiträge werden verzinst, und den Gewinn zahlen manche Genossenschaften auch wieder an ihre Mitglieder aus. Darüber hinaus gibt es in Deutschland 47 Genossenschaften mit Spareinrichtung, so Zabel. Diese bieten ihren Mitgliedern Sparkonten und Sparbriefe mit günstigen Zinsen an. „Mit dem eingesammelten Geld darf die Genossenschaft nicht spekulieren, sondern es nur zur Gebäude-Pflege, Modernisierung und zum Neubau verwenden“, sagt Zabel.

„Mit der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft geht natürlich ein gewisses wirtschaftliches Risiko einher“, sagt Zabel. Das gelte aber bei jeder Unternehmensform, an der man sich beteiligt. „Außerdem haben Genossenschaften die niedrigste Insolvenzquote im Vergleich zu anderen Rechtsformen. Das relativiert das Risiko.“

In Deutschland gibt es fast 2000 Genossenschaften, und insgesamt gehören ihnen rund 2,2 Millionen Wohnungen. Das entspricht laut Zabel knapp einem Zehntel aller deutschen Mietwohnungen. Ihre Wohnungen vergeben die Genossenschaften stets nach festen Kriterien. Einfacher kommt man an die Wohnungen deshalb aber nicht heran.

„Genossenschaftswohnungen sind begehrt und deshalb gerade in Großstädten schwerer anzumieten als eine normale Mietwohnung“, sagt Ropertz. Interessierte landen erst auf einer Warteliste. Ropertz rät, sich frühzeitig eintragen zu lassen: „Wenn die Größe, Lage, Ausstattung stimmen, spricht nichts gegen eine Genossenschaftswohnung. Im Gegenteil: Alles spricht dafür.“