Mancher Hausbesitzer muss seinen alten Kaminofen austauschen, weil ihn eine gesetzliche Regelung dazu zwingt. Wer so ein Gerät kauft, kann viel Geld verlieren. Das gilt auch, wenn die Übergangsfrist bis zur Stilllegung des Ofens vermeintlich noch einige Jahre weg ist.

Wer einen gebrauchten Kaminofen kaufen möchte, sollte sich vom Vorbesitzer die Bescheinigung der Typprüfung zeigen lassen. Denn viele alte Modelle mussten in der Vergangenheit schon nachgerüstet oder ganz ausgetauscht werden, schrittweise trifft diese gesetzliche Regelung bis 2024 noch weitere Ofen-Generationen. Darauf weist der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik in Frankfurt hin. Für Käufer bedeutet das: Manche vom Vorbesitzer aussortierte Öfen dürfen gar nicht mehr in Betrieb genommen werden. Das gilt auch für Modelle, die eigentlich noch unter den Bestandsschutz bis 2024 fallen. Denn dieser erlischt beim Standortwechsel.

Einbauen lassen sich aber alte Modelle, die Grenzwerte für Emissionen einhalten. Ob das der Fall ist, zeigt die Typprüfung. Recherchieren lassen sich diese Informationen zum Beispiel auch in einer Datenbank des IHK.

Hintergrund der Austauschpflicht ist der Versuch, den Schadstoffausstoß der Öfen in Deutschland und damit die Umweltbelastung zu reduzieren. Bislang mussten Öfen, die vor 1975 zugelassen wurden und mehr als 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter ausstoßen, mit einem Spezialfilter nachgerüstet oder stillgelegt werden. Im Dezember 2017 endet die Übergangsfrist für Öfen mit Baujahr bis einschließlich 1984.

2020 läuft die Schonfrist für Modelle der Baujahre 1985 bis 1994 ab. 2024 müssen dann Öfen, die im Zeitraum von 1995 bis 31. März 2010 gefertigt wurden und nicht die Grenzwerte einhalten, ausgetauscht oder nachgerüstet sein. Kamine und Kochherde sind von dieser Pflicht ausgenommen.dpa

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