Notargebühren sind gesetzlich festgelegt und werden nach den sogenannten Geschäftswerten berechnet. Doch das ist oft wenig übersichtlich für Laien.

Wenn unklar ist, ob eine Rechnung zu hoch ist, sollte man sich zunächst an den Notar wenden. Dieser sei verpflichtet, über die Rechnung aufzuklären, erklärt Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin des Verbandes Wohnen im Eigentum. Außerdem können Verbraucher den Gegencheck mit Hilfe eines kostenlosen Gebührenrechners auf der Webseite der Bundesnotarkammer vornehmen. Dieser ist unter dem Reiter Bürgerservice zu finden, dann auf Notarkosten und Berechnung klicken.

Wenn weiterhin Zweifel bestehen sollte man sich an das Landgericht im jeweiligen Bezirk des Notars wenden. Auch hier kann man die Rechnung kostenlos überprüfen lassen, erklärt Heinrich. Doch damit das Gericht tätig wird, muss es begründete Zweifel geben. dpa

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