Wasserleitungen müssen korrekt gedämmt sein. Ansonsten droht der Verlust von Fördermitteln. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin hin. Darauf sollten Bauherren bei Besuchen auf der Baustelle achten und die Dämmschläuche und Leitungen fotografieren. Am besten halten sie einen Größenmaßstab an die Leitung, damit klar wird, wie dick diese ist.

Der VPB empfiehlt außerdem, die Beschaffenheit der Rohrleitungsdämmung im Bauvertrag genau zu formulieren. Dies muss im Absatz zur Beschaffenheit der Rohrleitungsdämmung stehen. Hält sich die Baufirma nicht an die vorgeschriebenen Dämmdicken, handelt es sich um einen Baumangel.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) definiert Mindestanforderungen: Für die Dämmung von Leitungen mit bis zu 22 Millimetern Innendurchmesser - laut VPB eine gängige Größe im Einfamilienhaus - ist eine Dämmstärke von 20 Millimetern oder mehr vorgesehen. Rohre mit 22 bis 30 Millimetern Innendurchmesser müssen mit mindestens 30 Millimetern Dämmung isoliert werden. Betroffen sind alle Warmwasser-, Kaltwasser und Heizungszuleitungen, die auf der Bodenplatte oder auf der Decke über nicht beheizten Kellerräumen verlegt sind.

Die VPB-Sachverständigen erleben den Angaben zufolge in ihrer Berufspraxis oft, dass Baufirmen sich bei der Dämmung nicht an die geltenden Verordnungen halten. In rund 80 Prozent der Fälle werde diese Arbeit nicht ordentlich erledigt.dpa