Wo gehobelt wird...: Gegen Schäden auf der Baustelle sollten sich Bauherren gut absichern. Foto: Bund der Versicherten Quelle: Unbekannt

Wer bezahlt, wenn beim Bau meines Hauses ein Unfall passiert? Wie kann ich Elementarschäden wie Feuer oder Überschwemmung absichern? Was passiert mit meiner Baufinanzierung, wenn ich arbeitslos werde? Diese und viele weitere Fragen stellen sich Käufer von Immobilien im Zuge eines Haus- oder Wohnungskaufes.

„Mit den richtigen Versicherungen fühlen Sie sich in Ihrem Zuhause geschützt und können ruhig schlafen“, meint Rainer Sommer. Die Wahl der richtigen Versicherung hängt von der jeweiligen Situation und der individuellen Schutzbedürfnissen ab: „Es ist also wichtig, einen persönlichen Ansprechpartner zu haben, der einem bei der Lösungssuche zur Seite steht.“ Der Leiter des ImmobilienCenters Esslingen der Kreissparkasse stellt die wichtigsten Versicherungen für Haus und Eigentümer vor.

Risiko-Lebensversicherung

Während der Bauphase stößt dem Bauherr etwas zu und er kann die Kreditraten für die Immobilie nicht mehr bezahlen. Damit seine Angehörigen in diesem Fall nicht vor einem riesigen Schuldenberg stehen, gibt es die Risiko-Lebensversicherung. Damit ist die Finanzierung der Immobilie weiterhin gesichert, denn die Risiko-Lebensversicherung zahlt einen vereinbarten Betrag an die Angehörigen aus.

Arbeitslosen- und Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Mit dieser Versicherung schützet man sich für den Fall, dass man arbeitslos oder arbeitsunfähig wird. Sie versichert eine zuvor festgelegte monatliche Rate, welche im Regelfall der individuellen Darlehensrate entspricht. Diese Rate wird im Versicherungsfall mit der Darlehensrate verrechnet, so dass die monatliche Belastung entsprechend geringer ausfällt. Man kann die Versicherungsprämie einmalig bezahlen, sie direkt mit der Immobilie mitfinanzieren oder monatlich begleichen.

Bauherrenhaftpflicht

Für Bauherren ist diese Versicherung für die Dauer der Bauarbeiten unbedingt notwendig. Denn bei Problemen während des Baus ist der Bauherr verantwortlich. Ein Beispiel: Jemand verletzt sich auf der Baustelle und klagt auf Schadenersatz. In diesem Fall greift die Bauherrenhaftpflicht. Sie übernimmt in der Regel den Schadenersatz.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Eigentümergemeinschaften und Vermieter kommen an dieser Versicherung kaum vorbei. Wenn zum Beispiel die Verkehrssicherungspflichten verletzt werden: Wird ein privater Durchgangsweg nicht vom Schnee befreit, kann jemand leicht ausrutschen. Klagt die geschädigte Person auf Schadenersatz, kümmert sich die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht darum und kommt in der Regel für die Kosten auf.

Bauleistungsversicherung

Vor Schäden durch Diebstahl, Einbruch, Blitzschlag und andere Zerstörungen in der Bauzeit schützt die Bauleistungsversicherung. Sie versichert Baumaterial und erbrachte Bauleistungen.

Wohngebäudeversicherung

Schäden, die an der Immobilie durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm entstehen, werden mit dieser Versicherung abgesichert. Sie ersetzt die entstandenen Kosten und kommt auch für Folgeschäden auf: Wenn die Eigentürmer zum Beispiel während der Sanierung nicht in der Immobilie leben können, übernimmt sie die Hotelkosten. Schäden am Haus durch weitere Elementargefahren wie beispielsweise Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutsche oder Lawinen und auch durch unbenannte Gefahren (Allgefahrendeckung) kann man damit abdecken.

Hausratversicherung

Im Gegensatz zur Wohngebäudeversicherung deckt die Hausratversicherung Schäden ab, die an den Gegenständen im Haus entstehen. Wenn Feuer, Leitungswasser oder Sturm das Inventar zerstören, ersetzt die Hausratversicherung die Kosten, damit man das entsprechende Inventar neu kaufen kann. Meist greift die Hausratversicherung auch bei Einbruchdiebstahl.red