Bonn (dpa) - Es ist Zeit für Kamin- und Kachelofen. Das Sammeln von Holz im Wald ist aber nur in geringen Mengen zum Eigengebrauch erlaubt. Darauf weist die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald hin. Verboten ist das Fällen ganzer Bäume und das Abschneiden oder Abreißen von Ästen - es sei denn, man hat die Zustimmung des örtlichen Forstamtes oder des Besitzers. Förster können auch einen sogenannten Holzsammelschein ausstellen.

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